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Singhammer: Züchtigungsrecht ist Menschenrechtsverletzung

Geschrieben am 22-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des Frankfurter Justizskandals erklärt
der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Johannes Singhammer MdB:

Die richterliche Falschbegründung "Die Ausübung des
Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph
1565 BGB" ist mit der Abberufung der Richterin nicht erledigt.
Das sogenannte "Züchtigungsrecht" widerspricht diametral unseren
christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und
Selbstbestimmung der Frau und ist mit dem Grundgesetz nicht
vereinbar.

Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss die Grundwerte
unserer Verfassung akzeptieren. Wer Prügelstrafen und Demütigungen
von Frauen praktiziert, darf nicht den Eindruck gewinnen, diese
falsche Haltung würde durch die deutsche Rechtssprechung auch noch
belohnt.

Körperliche Züchtigungen sind, ebenso wie Zwangsverheiratungen und
Schandmorde, keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit,
sondern eine Menschenrechtsverletzung an Frauen, die strafrechtlich
und ausländerrechtlich mit abschreckenden Konsequenzen geahndet
werden muss.

Wir wollen nicht, dass sich die Ehen von Ausländern in Deutschland
zu rechtfreien Räumen entwickeln, in denen geprügelt werden darf!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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