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Westdeutsche Zeitung: Tornado-Einsatz = von Wolfgang Radau

Geschrieben am 16-03-2007

Düsseldorf (ots) - Es gibt gute Gründe, den Einsatz deutscher
Aufklärungs-Tornados in Afghanistan abzulehnen. 69 Prozent der
Bundesbürger wollen nicht, dass Deutschland auf diesem Wege Schritt
für Schritt aktiv in den Krieg hineingezogen wird, den die USA dort
führen.
Aber wir leben in einer repräsentativen Demokratie, und die
Repräsentanten im Deutschen Bundestag haben das mit Mehrheit anders
beschlossen. Bis zu einem gegenteiligen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts gilt: Die deutsche Luftwaffe hat den
rechtmäßigen Auftrag des Parlaments, im Süden Afghanistans
Aufklärungs-Einsätze zu fliegen. Was nun, wenn ein Berufssoldat wie
der Münchner Oberstleutnant Rose die indirekte Mitwirkung daran unter
Berufung auf sein Gewissen ablehnt?
Grundsätzlich gibt das Grundgesetz jedem Bürger das Recht,
Kriegsdienst mit der Waffe abzulehnen. Aber jeder Zeit- und
Berufssoldat muss spätestens seit dem Jugoslawien-Krieg wissen, dass
sein Arbeitsplatz nicht zwingend die warme Bürostube ist.
Grundsätzlich gilt für Soldaten, dass sie Befehle vollständig,
gewissenhaft und unverzüglich da auszuführen haben, wo sie
hingeschickt werden. Es sei denn, die Ausführung eines Befehls
verstieße gegen die Menschenwürde oder das Strafgesetzbuch.
Breite Diskussionen über Befehle sind innerhalb der Bundeswehr nicht
vorgesehen, auch wenn das der friedensbewegte Verein "Darmstädter
Signal" seit der Nachrüstungsdebatte Anfang der 80er Jahre nicht
einsehen will. Eine zweistellige Zahl von Fundamental-Kritikern in
einer Bundeswehr mit 250000 Soldatinnen und Soldaten keine Armee der
Welt würde sich auf diese Weise aushebeln lassen.
Und der hin- und hergerissene Oberstleutnant, der im
Streitkräfte-Unterstützungskommando in München für Nachschub
zuständig ist? Er darf zunächst sicher sein, dass sein Dienst legal
und vom Gesetzgeber gewollt ist und dass Karlsruhe den
Luftwaffen-Einsatz über Afghanistan alsbald abblasen würde, wenn er
wider Erwarten doch nicht mit der Verfassung vereinbar wäre.
Bis dahin hat er wie jeder Berufssoldat das Recht, seinen Dienst zu
kündigen und die Bundeswehr zu verlassen. Der Bund wird ihn dann
nachversichern, und er hat mit 65 Anspruch auf eine Rente wie ein
Angestellter.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2526
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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