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Neues Deutschland: zum Bleiberechtskompromiss

Geschrieben am 13-03-2007

Berlin (ots) - Das von angeblicher Integrationsunfähigkeit des
Ausländers wundgeriebene Gemüt mag sich ja fragen, wieso Ausländer,
die schon vor Jahren per Duldung zur Ausreise verpflichtet wurden,
die Politik überhaupt eine Aufenthalts-Überlegung wert sind. Doch das
Bleiberecht ist hartgesottenen Konservativen nicht in einer schwachen
Stunde untergeschoben worden. Es ist Folge von internationalen
Auflagen und von Abschiebehindernissen, die hier gelten, weil sich in
ihnen ein bestimmtes Rechtsverständnis manifestiert, eines, das etwas
mit deutschen und internationalen Menschenrechtsstandards zu tun hat.
Die Qualität des Bleiberechtskompromisses ist also daran zu messen,
wie er diesen Standards gerecht wird. Und da ist zu konstatieren: Es
bleibt bei einem Gnadenerlass für eine kleine Minderheit. Ein
Stichtag - der letzte Julitag dieses Jahres - entscheidet über die
Berechtigung, ein weiterer am Ende des Jahres 2009 endgültig per
Arbeitsnachweis. Benachteiligungen werden fortgeschrieben - wie ein
Sozialhilfesatz unter dem Hartz-IV-Limit, das Vorenthalten von
Elterngeld, das Recht von Bundesländern, Sachleistungen statt Bargeld
auszureichen. Ein »eigenes Bleiberecht« für über 14-Jährige, das mit
der Ausreise der Eltern erkauft werden kann, zeigt die
menschenrechtliche Qualität der Regelung. Sie kann ein Nachwachsen
Zehntausender in die Kettenduldung nicht verhindern. Sie hilft
einigen Glücklichen. Und dem Staat Geld sparen.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
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Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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