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UNHCR schlägt Gesetzesänderung zu Kettenduldungen vor

Geschrieben am 31-03-2006

Berlin (ots) - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) spricht sich
für Verbesserungen zugunsten von Flüchtlingen ohne gesicherten
Aufenthaltsstatus aus. Sie werden in Deutschland seit Jahren
lediglich geduldet, obwohl sie in ihre Heimat nicht zurückkehren
können.

Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die
Tschechische Republik, Gottfried Köfner, sagte heute in Berlin, das
Zuwanderungsgesetz habe bislang in der Praxis das erklärte Ziel nicht
erreicht, die Zahl der so genannten Kettenduldungen zu verringern.
Die meisten Betroffenen erhielten auch unter dem neuen Recht keinen
gesicherten Aufenthaltsstatus und damit keine
Integrationsperspektive.

Einen Hauptgrund hierfür sieht der UNHCR-Vertreter darin, dass die
Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr weitgehend ausgeblendet sei.
Stattdessen stellten die Behörden allein darauf ab, ob eine
freiwillige Rückkehr der Betroffenen in ihre Heimatländer
grundsätzlich möglich sei. Eine Aufenthaltserlaubnis werde deshalb
verweigert, es bleibe lediglich die Duldung.

Hauptleidtragende dieser Praxis, so Köfner, seien Personen, die
zum Teil bereits vor Jahren als Schutzbedürftige nach Deutschland
gekommen seien. Hierzu zählten vor allem Flüchtlinge, die vor
nichtstaatlicher Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen seien.
Sie seien jedoch aufgrund der früheren Rechtslage im Asylverfahren
gescheitert. Zudem seien aber auch Bürgerkriegsflüchtlinge betroffen.
Darüber hinaus gehe es um Flüchtlinge, deren Anerkennung aus
völkerrechtlicher Sicht verfrüht widerrufen worden sei. Sie könnten
aufgrund der unsicheren Lage in ihren Heimatländern weiterhin nicht
zurückkehren. "Für all diese Menschen gilt: Ihr Flüchtlingsschicksal
hat kein Ende gefunden", sagte Köfner.

Zur Lösung dieser Problematik schlug der UNHCR-Vertreter eine
Änderung der geltenden Rechtslage vor. Zwar seien die bereits
bestehenden Härtefallkommissionen in Einzelfällen hiIfreich, sie
könnten jedoch das Problem nicht grundsätzlich lösen. Hierzu sei es
notwendig, die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr stärker in den
Blickpunkt der Entscheidung über die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis zu nehmen.

Köfner nannte in diesem Zusammenhang vier Punkte: "Die Dauer des
bisherigen Aufenthalts, das Alter der Betroffenen, die soziale
Verwurzelung in Deutschland sowie die Lage in den jeweiligen
Heimatländern und die damit verbundenen tatsächlichen Möglichkeiten
für eine Reintegration. Diese Kriterien sollten mit ausschlaggebend
sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen."

Originaltext: Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7910
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7910.rss2

Pressekontakt:
Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de


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