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BDZV: Künftig werden Gerichte über Relevanz von Fotos entscheiden

Geschrieben am 07-03-2007

Berlin (ots) - Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin auf die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs reagiert, wonach bei der Abbildung von Prominenten
- so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte - künftig der
Informationswert der dazu gehörenden Berichterstattung eine Rolle
spielen soll. Bisher durfte, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt
1999 klargestellt hatte, auch ohne konkreten Anlass Fotos
veröffentlicht werden. Damit würden die schädlichen Folgen des vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 gefällten
und damals heftig umstrittenen "Caroline-Urteils" deutlich sichtbar,
kritisierten die Zeitungsverleger. Künftig müssten es, folge man der
Logik des Gerichts, die Journalisten der Rechtsprechung überlassen,
ob ein Foto relevant sei oder nicht.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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