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Entstammt der Mensch einem Arzneimittel? - Bundesärztekammer fordert Revision des geplanten Gewebegesetzes

Geschrieben am 07-03-2007

Berlin (ots) - Durch das geplante Gewebegesetz wird die Versorgung
der Patienten mit Gewebetransplantaten erheblich beeinträchtigt,
warnt die Bundesärztekammer in ihrer aktuellen Stellungnahme zur
heutigen öffentlichen Anhörung des Regierungsentwurfs im
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Entwurf sieht
unter anderem vor, menschliche Zellen und Gewebe rechtlich den
Arzneimitteln gleichzustellen und sie unter bestimmten Umständen frei
handelbar zu machen - Probleme an den Schnittstellen zur
nicht-kommerziell organisierten Organspende sind dadurch
vorprogrammiert. Aufgrund der undifferenzierten Verwendung des
Begriffs "Keimzellen" würden sowohl unbefruchtete Eizellen als auch
befruchtete Eizellen im Vorkernstadium dem Geltungsbereich des
Arzneimittelgesetzes unterstellt. "Nach dieser Rechtsdefinition
entstammt der Mensch einem Arzneimittel. Das ist an Skurrilität nicht
zu überbieten. Es ist bezeichnend, dass kein anderes EU-Mitgliedsland
dieser Logik folgen kann", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof.
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Das erklärte Ziel der EU-Geweberichtlinie,
die Versorgung mit Geweben zugunsten der darauf angewiesenen
Patienten zu verbessern, führe die Bundesregierung ad absurdum.

Kliniken, die Gewebe zu Transplantationszwecken - wie
beispielsweise Herzklappen, Knochenmarkzellen oder Augenhornhäute -
entnehmen, konservieren und zur Transplantation abgeben, werden durch
die arzneimittelrechtliche Ausrichtung des Gesetzesentwurfs zu
pharmazeutischen Unternehmen oder externen Betriebsstätten von diesen
gemacht. In der Folge davon müssen sie u. a. Herstellungserlaubnisse
erwerben, Zulassungsverfahren bestehen und sich gegen
verschuldensunabhängige Haftungsfälle mit einer Schadenshöhe bis zu
120 Mio. Euro versichern. Im Ergebnis wird allein aufgrund dieser
Konzeption des Gesetzesentwurfs die wirtschaftliche Existenz vieler
Gewebebanken gefährdet - und damit auch die Versorgung der Patienten
in Mitleidenschaft gezogen.

"Die Organtransplantation in Deutschland ist nicht zuletzt deshalb
akzeptiert, da sie auf zwei klaren Prinzipien gründet: zum einen auf
Altruismus, zum anderen auf der Verteilung der Organe nach den
medizinischen Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Stellt man
diesem Bereich der Medizin eine gewerblich organisierte Gewebemedizin
gegenüber, ist auch die Organtransplantation in Gefahr. Im
schlimmsten Fall streiten dann die Beteiligten darüber, ob das Herz
eines Spenders nach altruistischen Prinzipien einem Empfänger als
ganzes Organ transplantiert wird oder aber ob die Herzklappen als
kommerzialisierbares Gewebe entnommen werden", warnte Hoppe.

Was als vermeintliches Fachgesetz erscheine, betreffe die gesamte
Bandbreite der Medizin - angefangen bei den Regelungen für die
Verwendung menschlicher Keimzellen im Rahmen der
Fortpflanzungsmedizin bis hin zur Transplantation von
Augenhornhäuten, Herzklappen und anderen menschlichen Geweben.
"Gerade im Hinblick auf die ethische Dimension der Gewebespende und
-verwendung sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend
überarbeitet werden. Wir hoffen, dass die heutige Anhörung die dafür
nötigen Impulse gibt", sagte der Ärztepräsident.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-703


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