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EBA begrüßt Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften. Werden die EU-Mitgliedstaaten doch noch einlenken?

Geschrieben am 06-03-2007

Brüssel (ots) - Heute liegt die endgültige Entscheidung des
Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Placanica-Fall
(Rechtssache C-338/04) vor. Damit wurde ein weiterer Nagel in den
Sarg des staatlichen Glücksspielmonopols geschlagen. Es handelt sich
um eine Grundsatzentscheidung, die auf der EuGH-Rechtsprechung im
Gambelli-Fall (C-243/01) aufbaut und von der sich die European
Betting Association (EBA) erhofft, dass sie jenen EU-Mitgliedstaaten
und nationalen Behörden als Richtlinie dient, die ihre
einzelstaatlichen Gesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen
entsprechend abändern müssen, um mit dem EU-Vertrag von Rom konform
zu gehen. Aufgrund dieser Entscheidung ruft die EBA alle
Mitgliedstaaten auf, ihre Glücksspielmonopole aufzulösen und einen
offenen und fairen Wettbewerb durch zugelassene und reglementierte
Betreiber mit in Europa ausgestellten Lizenzen zuzulassen. Zudem sind
alle Versuche, diese Betriebe und ihre leitenden Angestellten und
örtlichen Zulieferer einzuschüchtern und zu kriminalisieren, umgehend
einzustellen und praktische Lösungsansätze zu erarbeiten, die mit
europäischem Recht konform gehen.

Der Placanica-Fall wie der vorausgehende Gambelli-Fall ergab sich
aus der Frage, ob das italienische Gesetz der Beschränkung der
Wettgeschäfte auf jene Personen oder Unternehmen, die in Italien eine
Zulassung haben, mit den EU-Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit
und der Dienstleistungsfreiheit, vereinbar ist. Die Entscheidung im
Fall Gambelli hat im Jahr 2003 klargestellt, dass die von den
Mitgliedstaaten auferlegten Beschränkungen an ihren
Glücksspielmärkten nur dann mit Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit)
und 43 (Niederlassungsfreiheit) vereinbar sind, wenn sie aus sehr
klar umrissenen Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder
Gesundheit oder aufgrund der im überwiegenden öffentlichen Interesse
gefällten Entscheidungen erfolgen. Die zur Erreichung eines solchen
Ziels notwendigen Mittel dürfen dabei jedoch nicht überschritten oder
in diskriminierender Weise angewandt werden. Insbesondere wurde die
Bereicherung der Staatskasse zu diesem Zweck als unrechtmäßige
Zielsetzung erachtet. Placanica wiederholt dies, um jeglichen Zweifel
in dieser Angelegenheit zu beseitigen. Italien ist nicht der einzige
Mitgliedstaat, in dem die Gambelli-Entscheidung bis heute unbeachtet
blieb, da bei etlichen weiteren Mitgliedstaaten ähnlich gelagerte
Fälle vor dem EuGH anhängig sind.

Die Placanica-Entscheidung verdeutlicht das Gambelli-Urteil und
ist sogar noch expliziter hinsichtlich der Meinung des Europäischen
Gerichtshofs in dieser Angelegenheit. Der ehemalige Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Siegbert Alber, nimmt wie folgt zu dieser
jüngsten Entscheidung Stellung: "Monopole können und dürfen nicht die
einzige Möglichkeit zur Regelung des Glücksspiels sein. Die Erteilung
von Konzessionen kann den gleichen Zielen dienen. Die Begründung der
italienischen Monopole im Fall Placanica ist weit ehrlicher als die
Angaben anderer Mitgliedstaaten, weil Italien zugibt, dass es mit
seinem Modell der gleichzeitigen Vergabe von Konzessionen die
Einnahmen erhöhen und lediglich illegale Glücksspielbetreiber
bekämpfen will."

Um dem zu entsprechen, reicht es nicht aus, allen Akteuren die
Möglichkeit einzuräumen, Anträge zu stellen. Es müssen hierfür auch
die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein System, im dem eine
örtliche Konzession erforderlich ist und Unternehmen mit ihren
Servern ortsansässig sein müssen usw., hat auch angemessene
Möglichkeiten zu bieten, ein legitimes öffentliches Interesse zu
verfolgen, ansonsten wird dieses System auch nicht den Vorgaben des
Vertrags entsprechen. Die EBA ist davon überzeugt, dass ein tragbarer
Ansatz zur gegenseitigen Anerkennung von Normen und Zulassungen
innerhalb der EU und damit die grenzüberschreitende Umsetzung möglich
ist, ohne dass Online-Unternehmen sich in jedem einzelnen
Mitgliedstaat der EU niederlassen müssen. Genau darum geht es
schließlich im Internet-Geschäft. Es gibt keinen Grund, warum dieser
Ansatz nicht auch in dieser Branche erfolgreich sein sollte.

Die EBA erwartet, dass die Rechtssache Placanica der Europäischen
Kommission weitere unwiderlegbare gesetzliche Argumente und eine
eindeutige Rechtfertigung liefert, um gegen Mitgliedstaaten
Vertragsverletzungsverfahren wegen ungesetzlicher Beschränkungen im
Glücksspielbereich einzuleiten. Es wird davon ausgegangen, dass die
Europäische Kommission mit Nachdruck und erhöhter Geschwindigkeit
alle anhängigen Vertragsverletzungsverfahren in diesem Bereich im
Sinne jener im gesetzlichen Rahmen agierenden Unternehmen, die
täglich finanziellen Schaden erleiden, und jener Führungskräfte, die
in verschiedenen europäischen Rechtsprechungen wie Verbrecher
behandelt werden, verfolgen wird.

Zudem muss anerkannt werden, dass Online-Wetten und -Glücksspiel
eine beliebte Form der Unterhaltung sind, der Erwachsene in ganz
Europa frönen möchten, wobei sie selbst entscheiden, bei welchem
zugelassenen und regulierten europäischen Anbieter sie spielen
möchten. Ein durch Wettbewerb gekennzeichneter Markt, in dem
zugelassene und reglementierte Unternehmen in einem innovativen und
technologiegetriebenen Geschäftsbereich gegeneinander antreten, ist
der einzige Weg, den größtmöglichen Verbraucherwert und
Verbraucherschutz zu erzielen.

Die EBA ist der Ansicht, dass die Rechtslage weiter geklärt wurde,
und dass jetzt alle notwendigen Vorgaben vorliegen, die es
Regierungen ermöglicht, ihre Politik in diesem Bereich zu überdenken.
Die EBA hofft, dass Regierungen, die nach langfristigen Lösungen in
Übereinstimmung mit dem europäischen Recht suchen, die
Verbraucherinteressen schützen und die Entwicklung eines regulierten
europäischen Markts im Sinn einer Zusammenarbeit mit den Regierungen
und nicht im Zeichen eines Konflikts ermöglichen. Mögen sie nun die
Gelegenheit zum Dialog mit der Industrie erkennen und ergreifen.

Die EBA ist ein Verband der führenden, europäischen
Glücksspielunternehmen. Die EBA hat ihren Sitz in Brüssel und ist ein
gemeinnütziger Verband. Der Verband setzt sich im Rahmen des
EU-Gesetzes dafür ein, dass Mitglieder mit Sitz und Zulassung in
einem Mitgliedstaat ihre Dienstleistungen in allen weiteren
EU-Mitgliedstaaten anbieten können und ebenso aus diesen Geschäfte
annehmen können.

Originaltext: European Betting Association (EBA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65542
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65542.rss2

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Torbjörn Ihre: +32-(0)486/ 98.36.45


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