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bwin e.K. zur EuGH-Entscheidung im Fall "Placanica":

Geschrieben am 06-03-2007

Neugersdorf (ots) -

- EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU

- Richtungweisendes Urteil für Öffnung der europäischen
Sportwettenmärkte

- Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder nicht mehr haltbar

Ausdrücklich begrüßt der größte deutsche
Online-Sportwettenanbieter bwin e.K. die heutige Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Placanica. Dieser hat erneut
klargestellt, dass unverhältnismäßige Beschränkungen der
Dienstleistungsfreiheit, wie im aktuellen Entwurf des
Glücksspielstaatsvertrags der Länder in Deutschland vorgesehen, nicht
zulässig sind. Konkret wurde im Fall "Placanica" entschieden, dass
italienische Gesetze, die das grenzüberschreitende Anbieten von
Wetten unter Androhung einer Freiheitsstrafe verbieten, die
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages
verletzen. Die EuGH-Entscheidung bezieht sich auf einen italienischen
Fall, der für die Auslegung des Gemeinschaftsrechtes für alle
EU-Mitgliedsstaaten bindend ist.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., zum Urteil:"Das Warten der Länder
auf die 'Placanica'-Entscheidung des EuGH hat sich gelohnt. Die
Entscheidung stärkt unmissverständlich die Dienstleistungsfreiheit
als eine der fundamentalen Säulen der Europäischen Union. Monopole
sind zudem nicht geeignet bei Sportwetten die Kanalisierung von
Spielverhalten sicherzustellen. Das Urteil ist Richtung weisend für
die regulierte Öffnung der europäischen Sportwettenmärkte und des
deutschen Sportwettenmarktes."

Vor diesem Hintergrund ist das generelle Verbot von
Online-Sportwettunterhaltung im aktuellen Entwurf des neuen
Glücksspielstaatsvertrages europarechtlich nicht haltbar. "Die Länder
sind aufgerufen, einen neuen, EU-konformen Glücksspielstaatsvertrag
zu erarbeiten. Wir werden diesen Prozess wie schon in der
Vergangenheit konstruktiv unterstützen", ergänzt Steffen
Pfennigwerth, Inhaber der in Sachsen ansässigen bwin e.K..

Nach der EuGH-Entscheidung sind Monopole im Sportwettenbereich
innerhalb der EU praktisch nicht mehr durchsetzbar. bwin sieht darin
seine Rechtsauffassung und die verschiedener Verwaltungsgerichte in
Deutschland bestätigt, dass Untersagungen von Aktivitäten des
Unternehmens, das über eine EU-Lizenz verfügt, schon in der
Vergangenheit gemeinschaftsrechtswidrig waren.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen
Euro.

Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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