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Deutsches Institut für Menschenrechte stellt Studie zur UN-Wanderarbeitnehmerkonvention vor - Stärkung der Rechte von Migranten in Deutschland

Geschrieben am 05-03-2007

Berlin (ots) - Migranten und Migrantinnen sind während des
gesamten Migrationsprozesses, beginnend im Herkunftsland, weiter im
Transitstaat und endend im Zielstaat, häufig mit Situationen
konfrontiert, in denen ihre Menschenrechte verletzt werden. Migranten
und Migrantinnen bedürfen deshalb des besonderen Schutzes der
internationalen Staatengemeinschaft. Zugleich stellen transnationale
Migrationsprozesse auch eine besondere Herausforderung für das
herkömmlich an den Nationalstaaten als Garanten der Menschenrechte
orientierte Menschenrechtsschutzsystem dar.

Migration hat als weltweites Phänomen in Zeiten der Globalisierung
weiter an Bedeutung zugenommen. Heute leben weltweit ungefähr 200
Millionen Menschen außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit
sie besitzen. Allein in Deutschland leben zirka 6,7 Millionen
Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nach
Schätzungen der UN ist Deutschland nach den USA und Russland das
Land, das weltweit die meisten Migranten und Migrantinnen aufgenommen
hat. Die Bedeutung von Migration wird auch anhand des hohen
Stellenwerts deutlich, den das Ringen um Migrationspolitik auf den
internationalen, europäischen und nationalen politischen Agenden
einnimmt. Dabei ist allerdings ein menschenrechtlicher Zugang zum
Thema eher die Ausnahme als die Regel.

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller
Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990 (kurz:
UN-Wanderarbeitnehmerkonvention) konkretisiert und verstärkt
bestehende menschenrechtliche Gewährleistungen aus den allgemeinen
Menschenrechtsverträgen für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten
für den gesamten Migrationsprozess, das heißt für die Zeit vor der
Ausreise, während des Aufenthalts im Beschäftigungsstaat und nach der
Rückkehr in den Herkunftsstaat. Bislang hat dieses Dokument in
Deutschland und anderen Zielländern von Migration zu wenig
Aufmerksamkeit erfahren; Deutschland lehnt eine Ratifikation ab.

Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem
Ergebnis, dass der Wert der Konvention in der Präzisierung der
allgemeinen Menschenrechte für die Situation von Migrantinnen und
Migranten unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, in der Betonung von
Informations- und Kooperationspflichten der Herkunfts-, Transit- und
Zielstaaten, sowie in der Etablierung eines spezifischen
Überwachungsverfahren für die Menschenrechte von Migrantinnen und
Migranten liegt.

Die Untersuchung macht deutlich, dass die Situation von
Migrantinnen und Migranten in den deutschen Staatenberichten nur
unzureichend berücksichtigt wird. Zum anderen bestehen in der Praxis
Lücken in der Gewährleistung der bereits jetzt durch die allgemeinen
Menschenrechtsverträge garantierten Menschenrechte für Migrantinnen
und Migranten, etwa bei der Durchsetzung der Rechte in der Arbeit für
Irreguläre und für Saisonarbeitnehmer/innen, beim gleichen Zugang zur
Gesundheitsversorgung, sowie beim Schulzugang der Kinder irregulärer
Migranten. Die Studie schließt daher Empfehlungen für den Umgang mit
der Konvention sowie für die Schließung bestehender Lücken im
Menschenrechtsschutz von Migranten/innen in Deutschland.

Katharina Spieß: Die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten
Nationen. Ein Instrument zur Stärkung der Rechte von Migranntinnen
und Migranten in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2007, 86 S., ISBN 978-3-937714-31-8

Studie zum Download (pdf):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=178

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) - 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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