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Rheinische Post: GEZ-Kontrolleure erhalten vom Staat Daten der Besitzer von Autos mit Radios / FDP protestiert: Jeder wird zum potenziellen Gesetzesbrecher

Geschrieben am 31-03-2006

Düsseldorf (ots) - Wer keine Rundfunkgebühren bezahlt, muss damit
rechnen, dass die GEZ-Kontrolleure ihm über sein am Straßenrand
abgestelltes Auto auf die Schliche kommen. Nach Informationen der
"Rheinischen Post" (Freitagausgabe) hält das Kanzleramt die Existenz
eines Autoradios für ausreichend, damit die Gebührenbeauftragten die
Daten des Fahrzeughalters von den Zulassungsstellen erhalten können.
In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann
wird laut Zeitung darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung laut §
35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten
zu verfolgen. Bei versäumter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten
oder ausbleibender Gebührenzahlung handele es sich um
Ordnungswidrigkeiten.

Der FDP-Abgeordnete Otto Fricke kritisierte, dass auf diese Weise
"jeder Autobesitzer zum potenziellen Gesetzesbrecher" werde: "Der
arglose Kfz-Halter gerät in eine Daten-Falle", sagte Fricke der
"Rheinischen Post". Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hält
die Herausgabe der Daten ohne weiteren konkreten Verdacht laut
Zeitung für unzulässig.

Die für die bundesweite Koordinierung von Rundfunkfragen
zuständige rheinland-pfälzische Staatskanzlei bestätigte nach Angaben
der Zeitung gegenüber dem Kanzleramt, dass "in einzelnen
Verdachtsfällen" die Gebührenbeauftragten von den Zulassungsstellen
"in der Regel entsprechende Auskünfte zu Halterdaten erhalten". Es
erfolge jedoch kein genereller Datenabgleich.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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