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DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 16 / 2007 Wettmonopol verstößt gegen geltendes Recht

Geschrieben am 22-02-2007

Frankfurt (ots) - Der von der Ministerpräsidenten-Konferenz am 13.
Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotteriestaatsvertrages steht
im Widerspruch zum Grundgesetz und bestehendem Europarecht - das ist
das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der renommierten
Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Im Rahmen einer wissenschaftlichen
Betrachtung stellen die Experten das Staatsmonopol zur Regulierung
von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage.

Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und der Deutsche Fußball-Bund
(DFB) hatten die Expertise als Reaktion auf die Entscheidung der
Ministerpräsidenten der Länder bei Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof.
Dr. Clemens Weidemann in Auftrag gegeben.

Scholz und Weidemann kommen zu dem Ergebnis, dass der
Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten
Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und -vereinen, der
werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt.
Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des
Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum
(Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die
Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).

Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von
Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin.
Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die
Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die
Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der
uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.
Zudem kritisiert das Gutachten, dass die von der Kommission
Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht
weiterverfolgt wurde.

Eine Zusammenfassung des Gutachtens wurde von DFL und DFB u.a. an
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries,
Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos
sowie an die Ministerpräsidenten der Länder, an die
Fraktionsvorsitzenden aller Landtage und an die Geschäftsführungen
der Bundesliga-Klubs geschickt.

Das vollständige Rechtsgutachten über das Staatsmonopol zur
Regulierung von Sportwetten ist als PDF-Download auf
www.bundesliga.de und www.dfb.de hinterlegt.

gez. Christian Pfennig

Pressesprecher

Frankfurt / Main, den 22. Februar 2007

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52476
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52476.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Kommunikation/PR
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de


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