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Lausitzer Rundschau: Entlassung der RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aus der Haft Kein Recht ohne Gnade

Geschrieben am 22-01-2007

Cottbus (ots) - Sie galt als die gefährlichste Frau Deutschlands.
Brigitte Mohnhaupt, Rädelsführerin der zweiten Generation der
Rote-Armee-Fraktion (RAF). Verurteilt wegen der Beteiligung an der
Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback,
Arbeitgeberpräsident Hans-Martin Schleyer und Dresdner-Bank-Sprecher
Jürgen Ponto.
Doch das ist 30 Jahre her, die RAF ist Geschichte. Die Frage, ob
Mohnhaupt nun auf Bewährung entlassen werden soll, erhitzt trotzdem
viele Gemüter. Reichen 24 Jahre hinter Gittern aus, um eine so breite
Blutspur zu sühnen?
Der Antrag Mohnhaupts, den Rest ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt
zu bekommen, wirft erneut eine Frage auf, die vor 30 Jahren schon
diskutiert wurde: Sind die RAF-Terroristen Kriminelle wie andere
auch, oder sind sie das, als was sie sich selbst gesehen haben:
politische Gefangene.
Wenn Brigitte Mohnhaupt wie jeder andere Schwerverbrecher beurteilt
wird, müssen sich die Gefängnistore für die 57-Jährige öffnen. Die
Bundesanwaltschaft ist damit einverstanden. Gutachter und
Gefängnisleitung sind dafür, bescheinigen ihr einen Wandel. Eine
Wiederholungsgefahr geht kaum von Mohnhaupt aus.
Die RAF hat sich 1998 selbst aufgelöst. Die heutige Terrorbedrohung
ist völlig anderer Natur.
Die Bundesrepublik gibt jedem Lebenslänglichen die Chance, nach einer
Mindesthaftdauer und nicht erst im Sarg das Gefängnis zu verlassen.
Wer Brigitte Mohnhaupt diese Chance versagt, macht sie auf fatale
Weise im Nachhinein doch noch zur politischen Gefangenen.
Die Bundesrepublik hat die RAF auch deshalb überstanden, weil sie die
Linksterroristen nach Recht und Gesetz wie Kriminelle behandelt hat.
Dazu gehört aber irgendwann auch die Bereitschaft zu Gnade und
Versöhnung.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

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Fax: 0355/481247
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