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Fahrgastrechte: Fahrgastverband begrüßt Beschluss des Europaparlamente

Geschrieben am 22-01-2007

Hamburg (ots) - Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt den Beschluss
des europäischen Parlaments in Straßburg, das am 18. Januar erheblich
mehr Rechte für Fahrgäste eingefordert hat, als EU-Kommission und
nationale Regierungen zubilligen wollten. Nach dem Willen des
EU-Parlaments sollen Fahrgäste in ganz Europa bei Verspätungen eine
Mindestentschädigung erhalten und nicht mehr mit Gutscheinen
abgespeist werden dürfen.

"Der Beschluss des Parlaments ist ein Meilenstein in Richtung auf
die Anerkennung der Fahrgäste als gleichberechtigte Verbraucher,"
erklärt der Europa-Beauftragte des Fahrgastverbandes PRO BAHN Josef
Schneider. "In vielen Staaten gilt der Fahrgast noch als
Beförderungsfall, dessen Rechte durch überalterte Vorschriften
eingeschränkt werden. In Deutschland gilt eine Rechtsverordnung von
1938, die Rechte der Fahrgäste ausschließt."

Begrüßt wird auch die Entscheidung, dass mobilitätsbehinderte
Reisende nicht von der Reise ausgeschlossen werden dürfen und künftig
auch Fahrräder in allen Zügen mitfahren sollen. "Die Bundesregierung
hat jetzt Gelegenheit, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
den Beschluss des EU-Parlaments in geltendes Recht umzusetzen und zu
zeigen, dass sie Verbraucherschutz ernst nimmt und die Rechtlosigkeit
der Fahrgäste beenden will," erklärt Schneider.

Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert seit Jahren mehr Rechte für
Fahrgäste, die bisher in vielen Fällen Verspätungen ohne
Ersatzleistung hinnehmen müssen und auf freiwillige Kulanzleistungen
angewiesen sind. "Eine europaweite Regelung kann nur ein
Mindeststandard sein, weil sie von Irland bis Lettland gleichmäßig
gilt. Sie reicht nicht aus, dem Leistungs- und Preisniveau der
deutschen Eisenbahnen gerecht zu werden. Wir werden daher für
Deutschland weitergehende Rechte fordern," erklärt Schneider.

Für außerordentliche Ereignisse wie anläßlich des Orkans "Kyrill"
können nach Auffassung des Verbandes Sonderregeln gelten. "Dem hat
das EU-Parlament Rechnung getragen: eine nationale Behörde soll die
Geltung der Entschädigungsregeln bei solchen Ereignissen aufheben
können, das halten wir für sachgerecht," erklärt Schneider.

Originaltext: PRO BAHN e.V. Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=35043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_35043.rss2

Pressekontakt:
Josef Schneider, Europa-Rreferent, 0160-7025154
Hartmut Buyken, Pressesprecher, 0170-9154784


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