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RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung ohne Anhörung

Geschrieben am 19-01-2007

Cham (ots) - Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com
wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige
Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch
bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen.

Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf
Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen wurde, zeigt sich
die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche RapidShare AG
(Schweiz) überrascht, aber zugleich zuversichtlich, im Rahmen eines
Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung
erwirken zu können. "Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich
zugänglich zu machen - dabei findet eine solche öffentliche
Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt", so der
Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Herr Bobby Chang.
Bemerkenswert sei darüber hinaus, dass das Gericht sich mit der
Haftungsprivilegierung für Webhoster (§ 11 TDG) nicht auseinander
gesetzt habe.

Entgegen den ersten Reaktionen seitens der GEMA sieht die
RapidShare AG dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits gelassen
entgegen. "Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in
bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch
einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen", so Chang. "Wir
löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber
hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern
ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als
die sonstigen Webhosting-Provider."

Seinen Angaben zufolge wird RapidShare daher Rechtsmittel gegen
den Beschluss einlegen. "Wir gehen davon aus, dass die für ihr
aggressives Vorgehen bekannte GEMA dem Gericht den Sachverhalt nicht
nur einseitig, sondern auch unvollständig dargelegt hat. Wir sehen es
daher nunmehr als unsere Aufgabe an, diesen Fehler aus der Welt zu
schaffen. Vielleicht gelingt es uns damit ja auch, in Deutschland
wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen."

Zugleich betonte Herr Chang, dass der Beschluss natürlich nicht
das Ende von RapidShare sein werde. "Die Webhosting-Branche wird sich
mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu
zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die
Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen."



Originaltext: RapidShare AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64910
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64910.rss2

Pressekontakt:

RapidShare AG
Herrn Bobby Chang
Tel.: +41/41/748'78'88
E-Mail: bchang@rapidshare.com


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