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Riegert/Freitag: Kompromiss im Kampf gegen Doping gefunden

Geschrieben am 18-01-2007

Berlin (ots) - Die sportpolitischen Sprecher der CDU/CSU- und
SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB, und Dagmar Freitag MdB,
erklären: Kompromiss im Kampf gegen Doping gefunden.

Doping zerstört die Glaubwürdigkeit und Attraktivität des Sports.
Gedopte Sportler täuschen die Konkurrenten, die Öffentlichkeit sowie
die Veranstalter, sie gefährden aber auch ihre eigene Gesundheit.

Die jüngsten Skandale haben erneut verdeutlicht, dass die
Anstrengungen des organisierten Sports zur Dopingbekämpfung alleine
nicht ausreichen. Der Staat mit seinen Ermittlungsbehörden muss in
den Fällen eingreifen, in denen kriminelles Unrecht geschieht. Allein
der Staat ist in der Lage, die hinter dem dopenden Sportler verdeckt
arbeitenden organisierten Netzwerke aufzudecken und zu zerschlagen.

Die bisherigen Strafvorschriften des geltenden
Arzneimittelgesetzes haben sich allerdings als "totes Recht"
erwiesen, da der unmittelbare Anknüpfungspunkt strafrechtlicher
Ermittlungen - der Besitz von Dopingmitteln - bislang zur Begründung
eines Tatverdachts nicht ausreichte. Das wird sich nun ändern.

Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Vorschläge des
Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der
Bundesregierung gegen Doping im Sport. Hierzu zählen insbesondere:

- Die schärfere Bestrafung des gewerbs- und bandenmäßigen
Verstoßes gegen das geltende Verbot, Arzneimittel zu Dopingzwecken
im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen
anzuwenden. Hierdurch wird die Voraussetzung dafür geschaffen, diesen
besonders schweren Fall in die von der Bundesregierung geplante
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aufzunehmen.

- Einführung einer Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante
Arzneimittel.

- Begründung der Zuständigkeit des Bundeskriminalamts für die
Fälle des international organisierten illegalen Handels mit
Arzneimitteln. Das BKA kann nun im Rahmen der Strafverfolgung auf
Ersuchen der zuständigen Länder tätig werden.

Die Koalitionsfraktionen sind sich weiterhin darüber einig, dass
der Besitz nicht geringer Mengen den Handel indiziert und bestraft
werden soll.

Wir wollen die Strafbarkeit auf den Besitz nicht geringer Mengen
der gefährlichsten und häufigsten Wirkstoffe begrenzen:

anabole Substanzen (z. B. Nandrolon, Testosteron, Clenbuterol)

Hormone und verwandte Verbindungen (z. B. Erythropietin,
Wachstumshormone, Insulin usw.)

Substanzen mit antiestrogener Aktivität (z. B. Anastrozol,
Tamoxifen, Cyclofenil)

Das bedeutet, dass ein Sportler, der mit einer geringen Menge der
oben bezeichneten Substanzen angetroffen wird, nach wie vor lediglich
der Sportgerichtsbarkeit unterliegt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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