Köln (ots) - Die wiederholt in die Presse geratenen VIP-Medienfonds haben nun erstmals eine Grundlage, um gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vorzugehen. Das Finanzamt München II hat kurz vor Jahresende die Grundlagenbescheide für die Fonds 3 u. 4 geändert. Jedoch ist damit keineswegs sicher, dass es bei diesem strittigen Sachverhalt tatsächlich zu negativen Auswirkungen auf der Anlegerseite kommt. Nach Angaben der Finanzverwaltung werden die neuen Bescheide zunächst nicht an die Wohnsitzfinanzämter der Kommanditisten weitergeleitet. Damit werden auch von den Kommanditisten aktuell keine Steuernachzahlungen eingefordert.
Die Vertriebspartner der Film&Entertainment VIP Medienfonds wurden bereits vor Weihnachten von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und über erste Handlungsalternativen informiert. Am 10.01.07 geht ein detaillierter Bericht mit entsprechenden Informationen für die steuerlichen Berater der Kommanditisten in die Post. Die derzeit in Druck befindlichen Unterlagen schaffen Klarheit in dem komplexen Sachverhalt.
Die VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH wird im Sinne der Anleger alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Schaden von den Anlegern abzuwenden. Es bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Finanzgerichte die steuerliche Seite bewerten werden - dies wird sich jedoch noch einige Monate hinziehen.
Für weitere Fragen steht Ihnen jederzeit Dr. Christoph Caesar von der BrunoMedia Communication GmbH zur Verfügung.