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Petra Pau: Luftsicherheitsgesetz - an Artikel 1 Grundgesetz führt kein Weg vorbei

Geschrieben am 04-01-2007

Berlin (ots) - Bundesinnenminister Schäuble will das Grundgesetz
ändern, um das kassierte Luftsicherheitsgesetz erneut aktivieren zu
können. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der
Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

An Artikel 1 Grundgesetz führt kein Weg vorbei: "Die Würde des
Menschen ist unantastbar." Das wurde Rot-Grün vom
Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben. Das wird
Bundesinnenminister Schäuble nicht anders gehen.

Mit Hilfe des Luftsicherheitsgesetzes sollten von Terroristen
entführte Flugzeuge abgeschossen werden können samt der gekidnappten
Passagiere. Das war eine Lizenz zum Töten und folglich
verfassungswidrig, weil das Leben gefährdeter Menschen de facto gegen
das Leben entführter Menschen verrechnet werden sollte.

An diesem Widerspruch ändert sich auch nichts, wenn Artikel 87 a
Grundgesetz um einen "Quasi-Verteidigungsfall" ergänzt werden sollte,
was aktuell von den Unions-Parteien debattiert wird.
Die Würde jedes Menschen bleibt auch dann unantastbar und darf nicht
von Staats wegen zur Disposition gestellt werden.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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