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NABU: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz verstößt gegen EG-Recht

Geschrieben am 15-12-2006

Berlin (ots) - Der NABU hat gegen das heute in Deutschland in
Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei der EU-Kommission
Beschwerde eingelegt. "Das mit 17-monatiger Verspätung erschienene
Gesetz ist in höchstem Maße EG-rechtswidrig. Es missachtet, dass den
Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein 'weiter
Zugang zu Gerichten' zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden
Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von
Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die
Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer-
und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen. "Damit
erhalten die Verbände praktisch keine neuen Klagerechte. Sie können
sich nicht nachhaltig für das Allgemeinwohl einsetzen", kritisierte
Tschimpke.

Der NABU habe die Bundesegierung mehrfach auf den Verstoß gegen
die EG-Vorgaben hingewiesen, aber sie habe selbst die zahlreichen
kritischen Stimmen der Sachverständigen ignoriert. Nun verkaufe sie
das Gesetz auch noch als Erfolg und weise auf die angeblich weiten
Klagerechte der Verbände hin. Dies sei Augenwischerei - jetzt könne
nur noch der Gang nach Brüssel helfen. "Wir sind sicher, dass die
Bundesregierung das Gesetz nachbessern muss", so Tschimpke. Der NABU
sehe es als seine Pflicht an, dieses rechtswidrige Verhalten der
Regierung zu unterbinden. "Wir können nicht zusehen, wie unsere
Umwelt immer weiter zum Ausverkauf angeboten wird", betonte der
Präsident.

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen:
Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, mobil 01 77-2 78 71 18
Im Internet zu finden unter www.NABU.de


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