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Kirsten Tackmann: Bund-Länder-Abkommen für einheitlichen Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher

Geschrieben am 10-12-2006

Berlin (ots) - Nach der Zurückweisung des
Verbraucherinformationsgesetzes durch den Bundespräsidenten fordert
die Obfrau der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Mitglied des
Fraktionsvorstands, Kirsten Tackmann, ein Bund-Länder-Abkommen zu
einem einheitlichen Verbraucherinformationsanspruch:

Die Föderalismusreform hat die ersten Bewährungsproben nicht
bestanden: bundesweite Regelungen zum Nichtraucherschutz und zur
Verbraucherinformation scheitern an der verfassungsrechtlich
festgeschriebenen Kleinstaaterei und dem ausufernden
Kompetenzgerangel. Statt gesetzliche Regelungen im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger endlich auf den Weg zu bringen, gehen die
Diskussionen in eine Unehren-Runde.

Beim Verbraucherinformationsgesetz kann das allerdings auch eine
neue Chance sein. Denn ein Verbraucherinformationsgesetz, das diesen
Namen wirklich verdient hätte, würde gerade nicht an der missglückten
Föderalismusreform scheitern. Darin wären kostenlose
Auskunftsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher direkt
gegenüber den Herstellern und Händlern von Waren und Dienstleistungen
festgeschrieben. Der von Horst Köhler kritisierte Verstoß gegen den
Artikel 84 des Grundgesetzes, der es dem Bund verbietet, per Gesetz
den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen, käme
überhaupt nicht in Betracht. Statt einem direkten
Informationsanspruch hat die Große Koalition den Bürgern aber nur ein
kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren mit ausführlichen
Auskunftsverweigerungsgründen und anderen Hintertürchen gegeben.
Damit ist sie vor der Wirtschaftslobby eingeknickt und hat sich ganz
superschlau selbst überlistet.

Wenn die Große Koalition das halbherzige
Verbraucherinformationsgesetz noch retten will und der
Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht an
der Kleinstaaterei scheitern soll, dann muss die Bundesregierung
wenigstens auf ein Bund-Länder-Abkommen zu einem einheitlichen
Verbraucherinformationsanspruch hinwirken. Ein derartiges
Bund-Länder-Abkommen hatte DIE LINKE. schon im Bereich der
Lebensmittelqualität und -sicherheit eingefordert. Und zwar als
vertraglich geregeltes Qualitätsmanagement der Lebensmittelkontrollen
der Länder. Aber auch hier mauert die Große Koalition mit Hinweis auf
die föderale Zuständigkeit, obwohl erst die Hälfte der Bundesländer
über ein Qualitätsmanagement zur Überprüfung und Fortentwicklung der
Lebensmittelkontrollen verfügen. Angesichts der nun überhaupt nicht
bestehenden Informationsrechte und der uneinheitlichen
Lebensmittelkontrollen sind auch im neuen Jahr wenig
Verbrauchertransparenz und reichlich Lebensmittelskandale gewiss.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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