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DStGB begrüßt Entscheidung des Bundespräsidenten, dass Verbraucherinformationsgesetz nicht zu unterschreiben

Geschrieben am 08-12-2006

Berlin (ots) - "Mit dem geplanten Gesetz verstößt der Bund
eindeutig gegen den neuen Artikel 84 Abs. 1 GG, wonach der Bund nicht
berechtigt ist, den Kommunen Aufgaben zu übertragen. Dafür haben wir
gekämpft und das muss konsequent eingehalten werden", sagte der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr.
Gerd Landsberg heute in Berlin.

Das Verbraucherinformationsgesetz sieht als Adressat des
Informationsanspruches der Bürger auch Städte und Gemeinden vor. Das
ist für die Kommunen ein erhebliches Risiko, weil zum Beispiel bei
einer Falschauskunft über fehlerhafte Produkte erhebliche
Schadensersatzansprüche der Hersteller drohen können. Zusätzlich
werden dadurch Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht. Deshalb hat
der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits Anfang Oktober dem
Bundespräsidenten diese verfassungsrechtlichen Bedenken mitgeteilt
und ihn gebeten, das Gesetz nicht zu unterschreiben.

Es ist nunmehr Aufgabe der Länder, einen entsprechenden
Informationsanspruch gesetzlich zu verankern. Im Verhältnis zu den
Ländern gilt der Grundsatz: "Wer bestellt, der bezahlt"
(Konnexitätsprinzip) und die Länder müssen dann den Kommunen die
Mehrkosten gegebenenfalls erstatten. Hier zeigt sich einmal mehr,
dass der Bund gut betraten gewesen wäre, den Grundsatz "Wer bestellt
der bezahlt" im Grundgesetz zu verankern, dann wäre ihm diese
Schlappe erspart geblieben. Es muss endgültig Schluss damit sein,
dass der Bund dem Bürger Ansprüche einräumt und Wohltaten verspricht,
die am Ende die Kommunen bezahlen müssen.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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