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Gehb/Krings: Keine kommerzielle Nutzung menschlichen Lebens

Geschrieben am 08-12-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des
Bundespatentgerichts zur Teilnichtigkeit eines Stammzellenpatents
erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges
Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter
Krings MdB:

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist zu begrüßen. Die
Richter haben unmissverständlich klar gemacht, dass menschliche
Embryonen nicht für die Herstellung von Nervengewebe zerstört werden
dürfen. Patente sind nicht zu erteilen, wenn sie gegen die guten
Sitten verstoßen. Die für das geplante Verfahren benötigten
Stammzelllinien hätten nur durch die Tötung menschlicher Embryonen
gewonnen werden können, was eindeutig einen Sittenverstoß darstellt.
Hier eine kommerzielle Verwertung durch eine Patenterteilung nicht
zuzulassen, ist in der Sache vollkommen richtig.

Durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts wird die Forschung
in Deutschland keineswegs behindert. Die Grundlagenforschung mit
embryonalen Stammzellen wird durch die Entscheidung des
Bundespatentgerichts nicht unmöglich gemacht. Es ist daher von großer
Wichtigkeit, dass die Forschung an tierischen und pflanzlichen Zellen
weder rechtlich noch politisch behindert wird. Es bleibt aber dabei:
Menschenwürde und Lebensschutz dürfen vor kollidierenden Forschungs-
und Patentierungsinteressen nicht zurückweichen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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