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Im Lotto-Chaos zeichnet sich ein Ende ab

Geschrieben am 07-12-2006

Hamburg (ots) -


- vorläufiges Ende des Kartellverfahrens
- Spielvermittler begrüßen die Öffnung des Wettbewerbs

Der Verband der Lottovermittler begrüßt die vorläufige Beendigung
zumindest eines Teils der kartellrechtlichen Auseinandersetzungen.
Das Bundeskartellamt hat das weitere Verfahren mit der Begründung
zunächst eingestellt, dass man die Landeslottogesellschaften nicht
zur Aufrechterhaltung ihres Internetgeschäfts zwingen könne.
"Entscheidend ist das Ergebnis: Private Vermittler dürfen jetzt nicht
mehr willkürlich behindert werden," so Norman Faber, Präsident des
Verbandes der Lottovermittler. "Offensichtlich hat sich die
Erkenntnis durchgesetzt, dass man den Wettbewerb mit abgestimmten
Verhaltensweisen nicht länger behindern kann."

Die Bundesländer hatten zunächst mehrheitlich beschlossen, die
Internetangebote der Landeslottogesellschaften zu schließen, um so
die Anweisung des Bundeskartellamtes zur bundesweiten Öffnung ihrer
Angebote zu umgehen. Inzwischen hat WestLotto ihre Internetplattform
verkauft und die niedersächsische Lottogesellschaft ihren
Online-Spielbetrieb ausgegründet, weitere Verhandlungen laufen.
Faber: "Der Wettbewerb im Internet hat gerade erst begonnen - dem
Kartellamt sei Dank. Der Lottoblock hat die Liberalisierung
eingeläutet. Auch wenn ich die Reaktion der meisten
Lottogesellschaften, ihre Angebote komplett abzuschalten, statt sie
zu öffnen, nicht nachvollziehen kann." Die Länder müssen
voraussichtlich auf mehr als 150 Millionen Euro Einnahmen im Jahr
verzichten, die der Internetvertrieb der Lottogesellschaften ihnen
eingebracht hätte.

Auch in der Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zeichnet
sich eine Wende ab. Gegen den Beschluß des OLG vom 23.10.2006, mit
dem das Bundeskartellamt in allen wesentlichen Punkten bestätigt
worden ist, haben die Landeslottogesellschaften nur in Bezug auf die
Verpflichtung zur Öffnung ihrer Internetangebote Rechtsbeschwerde zum
BGH eingereicht. In allen übrigen Punkten, insbesondere dem Verbot
von Gebietsabsprachen zwischen den Landeslottogesellschaften, ist die
sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts
jetzt rechtskräftig.

Originaltext: Verband der Lottovermittler
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64330
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64330.rss2

Pressekontakt:
Jens Lange, Tel.: (0 30) 2 85 35-4 65
E-Mail: presse@verbandderlottovermittler.de


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