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Steinbach: Afghanisches Gericht muss sich im Fall Rahman an geltendes Völkerrecht halten

Geschrieben am 22-03-2006

Berlin (ots) - Anlässlich von Zeitungsberichten über die drohende
Todesstrafe für den zum Christentum übergetretenden Abdul Rahman
erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:

Dem vor 16 Jahren im Rahmen seiner Tätigkeit für eine christliche
Hilfsmission zum Christentum konvertierten Abdul Rahman droht wegen
seines "Abfalls vom Islam" in Afghanistan die Todesstrafe.

Sollte Abdu Rahman für seinen Übertritt zum Christentum bestraft
werden, so wäre dies ein klarer Verstoß gegen das geltende
Völkerrecht. Afghanistan hat sowohl die allgemeine Erklärung der
Menschenrechte als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte unterzeichnet. Dabei hat die Regierung auch gegen
die Religionsfreiheit keinen Vorbehalt eingelegt. Konsequenz daraus
kann nur sein, dass Verfahren gegen Abdul Rahman sofort einzustellen.

Wir begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung, sich im Sinne von
Herrn Rahman einzusetzen. Menschenrechte gelten universell und dürfen
keiner Religionsdoktrin zum Opfer fallen.

Die Arbeitsgruppe Menschenrechte wird den Fall Rahman weiterhin
aufmerksam beobachten. Die Verfolgung von Christen weltweit wird im
Übrigen eines der Arbeitsschwerpunkte der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in
dieser Wahlperiode sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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