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Fischer: Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz ist ein Erfolg für den Standort Deutschland

Geschrieben am 24-11-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung im Bundesrat
erklärt der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Beschleunigung von
Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Damit treten
die Neuerungen rechtzeitig vor dem Auslaufen des vorwiegend für
Ostdeutschland geltenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes
in Kraft.

Schnelle Planung braucht das Land. Diese im letzten Wahlkampf von
der Union vertretene Position ist heute Realität geworden. Unsere
Fraktion hat dafür gesorgt, dass der ursprüngliche rot-grüne
Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nun die Handschrift der Union
trägt.

Bei 4,2 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist es nicht egal,
ob Verkehrsprojekte in 5, 10 oder in 15 Jahren fertig werden - hier
bringt jede Verfahrenserleichterung schon deutliche zeitliche
Verbesserungen. Aus unserer Sicht ist dabei vor allem auf folgende
Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren hinzuweisen:

1. die eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
für bestimmte dringliche Verkehrsprojekte,

2. die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für
Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen, die so genannte
Präklusion. Auch erfolgt eine Benachrichtigung von Natur- und
Umweltschutzvereinigungen künftig über die Auslegung der
Planunterlagen im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung; das heißt:
ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr,

3. es gilt eine einheitliche Geltungsdauer von
Planfeststellungsbeschlüssen, d. h. 10 Jahre primäre Geltungsdauer +
5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag des Vorhabenträgers,

4. die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die
Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei
Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen
Wasserstraßenprojekten,

5. die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig
durch Landesrecht geregelt werden. Hier haben wir die Ergebnisse der
Föderalismusreform berücksichtigt,

6. die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins
pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt. Hiervon sind
insbesondere die Fälle betroffen, bei denen weder Einwendungen noch
Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden, oder
Großvorhaben, bei denen angesichts der Vielzahl eingegangener
unterschiedlichster Eingaben von vornherein feststehen kann, dass der
Erörterungstermin zu keiner Einigung führen wird.

7. im Fernstraßenausbaugesetz wird die so genannte
Ökostern-Regelung für die Dringlichkeitsstufen des Vordringlichen
Bedarfs (VB) und des Weiteren Bedarfs (WB) praxistauglich gestaltet.
Es waren in der Praxis Rechtsunsicherheiten aufgetreten, die durch
die Änderung beseitigt werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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