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Pressemitteilung der USK vom 23.11.06

Geschrieben am 24-11-2006

Berlin (ots) -


Unser Mitgefühl gilt allen Opfern und Betroffenen des
schrecklichen Ereignisses an der Geschwister-Scholl-Schule Emsdetten.

Das wichtigste ist jetzt sicher, den Schüler/innen, Lehrer/innen
und Angehörigen zu helfen und zu klären wie diese Tat geschehen
konnte. Dabei sollte es keine Denkverbote geben.

Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt, 2002, haben Bund und
Länder den deutschen Jugendschutz nochmals reformiert und verstärkt.
Die Alterskennzeichnung von Computerspielen wurde durch das
Jugendschutzgesetz den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB)
übertragen. Die Alterskennzeichen werden durch den Ständigen
Vertreter der OLJB erteilt. Dies geschieht auf der Grundlage der
Voten der Gutachter, die überwiegend von den OLJB benannt wurden. Die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann nicht
gekennzeichnete Computerspiele indizieren.

Dass der Jugendschutz in Deutschland auf Gewaltdarstellungen
deutlich restriktiver reagiert als in allen unseren Nachbarstaaten
zeigt der europäische Vergleich. Über den Jugendschutz hinaus stellt
der § 131 StGB die Herstellung und Verbreitung von
gewaltverherrlichenden "Killerspielen" insgesamt unter Strafe.

"Gesetzliche Maßnahmen allein reichen aber nicht aus. Es bedarf
des breiten Engagements der Zivilgesellschaft." (Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel in der Haushaltsdebatte am 22.11.)

Das Prinzip der Koregulierung im deutschen Jugendschutz schließt
das Bündnis mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich ein. Der
Jugendschutz kann gegenüber Gewaltdarstellungen frühzeitiger und
restriktiver vorgehen, weil er sich auf das gemeinsame Vorgehen
staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte stützt, das ebenso wie in den
Gremien der USK die Arbeitsweise der BPjM und der FSK prägt.

Die USK fordert die Beachtung ihrer Alterskennzeichen am Ort des
Verkaufs: im Handel. Sie wirbt für die Beachtung der
Alterskennzeichen am Ort der Nutzung: im Kinderzimmer. Dazu braucht
sie Unterstützung und Verbündete: in der Familie wie in der Schule
und in den Medien. Wir finden es daher bedauerlich, dass die Tragödie
an der Geschwister-Scholl-Schule von Einzelnen eilig
instrumentalisiert werden soll, um das in Deutschland etablierte und
gesetzlich geregelte Freigabeverfahren für Computer- und Videospiele
in Frage zu stellen.

Originaltext: USK Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32776.rss2

Pressekontakt:
USK, Marchlewskistr. 27, D-10243 Berlin
Phone: +49-30-29363829-0
Fax: +49-30-29363829-9
E-Mail: presse@usk.de


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