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Freistellung ist Schritt in die richtige Richtung / Kolpingwerk Deutschland begrüßt Besserstellung für pflegende Angehörige

Geschrieben am 21-11-2006

Köln (ots) - Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt den Beschluss der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz für pflegende Angehörige einen
Freistellungsanspruch beim Arbeitgeber gesetzlich zu verankern. Dies
müsse, so der Verband in Köln, in der Folge dazu führen, den Anspruch
in den jeweiligen Tarifverträgen auszubauen.

"Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Anspruch
schließt damit eine wesentliche Lücke, da viele berufstätige Frauen
und Männer bisher die ambulante Pflege vermieden haben, weil sie
damit neben dem Arbeitsplatz auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld
(ALG 1) aufs Spiel setzten", erklärte Kolping-Bundesvorstandsmitglied
Ulrich Benedix.

Der Rechtsanspruch auf Freistellung ist für das Kolpingwerk ein
wichtiger Schritt in Richtung der Gleichwertigkeit der verschiedenen
Arbeitsformen. In seinem so genannten EFG-Modell fordert der Verband
die gleichwertige Anerkennung der Säulen Erwerbsarbeit,
Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit.

Benedix geht davon aus, dass es im kommenden Jahr zu einer
umfassenden Reform der Pflegeversicherung kommen wird. Bei dieser
Reform werde das Kolpingwerk ein besonderes Augenmerk auf die soziale
Ausgewogenheit und die Stärkung der ambulanten Pflege legen.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und
innerverbandliche Kommunikation
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel.: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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