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Mitteldeutsche Zeitung: zu Bleiberecht

Geschrieben am 14-11-2006

Halle (ots) - Die sich abzeichnende Einigung zwischen Union und
SPD auf ein dauerhaftes Bleiberecht von bisher nur "geduldeten"
Ausländern ohne geklärten Aufenthaltsstatus in Deutschland ist
richtig. Es handelt sich um einen Personenkreis, der zwar kein Asyl
genießt, doch auch nicht in die Herkunftsländer zurückgeschickt
werden kann. Bürgerkrieg, Verstümmelung von Frauen oder Hungersnöte
bilden nämlich keinen Asylgrund, verbieten zugleich aber
"Rückführung". Da all diese Menschen gesetzlich zur Untätigkeit
verdammt sind, werden kriminelle Einkommensformen gefördert ebenso
wie daraus erwachsende Fremdenfeindlichkeit. Dem dauerhaften
Bleiberecht muss deshalb die Pflicht folgen, jede menschenwürdige
Tätigkeit anzunehmen. Das ist Voraussetzung für den dauerhaften
Aufenthaltsstatus.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47409
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

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Rückfragen bitte an:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4025


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