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SoVD und Volkssolidarität fordern Änderungen der Gesundheitsreform / Gemeinsame Pressemitteilung

Geschrieben am 14-11-2006

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer und Prof. Dr. Gunnar
Winkler, Präsident der Volkssolidarität, erklären:

SoVD und Volkssolidarität erwarten, dass die schwerwiegenden
Bedenken, die bei den Anhörungen zur Gesundheitsreform vorgetragen
wurden, bei den parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden.
Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf den Gesundheitsfonds und
den Zusatzbeitrag.
SoVD und Volkssolidarität fordern nach wie vor eine grundlegende
Überarbeitung der Gesundheitsreform. Beide Verbände befürchten, dass
die Gesundheitsreform letztlich zu einer Verschlechterung der
Versorgung der Patienten führen wird. Wir verweisen hier auf das
Gutachten von Dr. Klaus Jacobs, das im Auftrag beider Verbände
erstellt wurde.

Ungeachtet dieser grundlegenden Kritik haben SoVD und
Volkssolidarität in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des
Bundestagsausschusses für Gesundheit fünf Detailänderungen angemahnt,
die im Interesse der Patienten dringend erforderlich sind:

1. Hilfsmittelversorgung: Die Neuregelungen im Bereich der
Hilfsmittelversorgung widersprechen einer bedarfsgerechten
Versorgung. Die Einflussmöglichkeiten der Patienten auf die Wahl des
Leistungserbringers und die Art der Leistung werden stark
eingeschränkt. Das ist nicht mit dem in SGB IX festgeschriebenen
Wahlrecht der Patienten vereinbar. Auch die Einführung von
Festbeträgen bei Hilfsmitteln ist problematisch, da bei einem Bedarf
über dem Festbetrag die Patienten die Mehrkosten tragen müssten.

2. Geriatrische Rehabilitation: Mit der Einführung eines neuen §
40 a SGB V wird differenziert zwischen Rehabilitation allgemein, auf
die nur ein Ermessensanspruch besteht, und geriatrischer
Rehabilitation, die zur Pflichtleistung wird. Es ist allerdings
unklar, was als "geriatrisch" zu definieren ist. Es darf auch nicht
zu einer Schwächung des Anspruchs auf nicht geriatrische
Rehabilitationsmaßnahmen kommen. Daher fordern wir, dass die gesamte
Rehabilitation zur Pflichtleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung wird.

3. Verschuldensprinzip: Die Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung darf nicht von der Frage des Verschuldens
abhängig gemacht werden. Es besteht die Gefahr willkürlicher
Leistungsausgrenzungen, da nicht immer eindeutig geklärt werden kann,
inwieweit eine Erkrankung auf persönliches Fehlverhalten
zurückzuführen ist.

4. Chronikerregelung: Es ist falsch, Menschen zu bestrafen, die
nicht an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben und
dann chronisch erkranken. Vielmehr muss gesundheitsgerechtes
Verhalten und Prävention durch gezielte und zielgruppenspezifische
Informationen gefördert werden.

5. Behandlungspflege: Auf die geplante dauerhafte Verschiebung der
medizinischen Behandlungspflege in die Pflegeversicherung muss
verzichtet werden. Die medizinische Behandlungspflege ist eine
originäre Aufgabe der Krankenversicherung und dabei muss es bleiben.
Hier darf es keinen neuen Verschiebebahnhof geben. Die Neuregelung
würde bedeuten, dass Menschen in Pflegeheimen wegen der gedeckelten
Leistungen der Pflegeversicherung einen Teil der Kosten selbst tragen
müssen. Diese zusätzliche Belastung ist unzumutbar.

SoVD und Volkssolidarität fordern die Große Koalition dringend zu
Korrekturen im Interesse der älteren, behinderten und
pflegebedürftigen Patienten auf. Beide Verbände fordern eine
sorgfältige Beratung der überaus komplexen Gesundheitsreform. Es wäre
unverantwortlich, diese Reform überhastet zu verabschieden.

V.i.S.d.P. Dorothee Winden / Tilo Gräser

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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