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CSU-Landesgruppe / Mayer: Rot-Grünes Prostitutionsgesetz ist gescheitert

Geschrieben am 10-11-2006

Berlin (ots) - Zum Medienberichten über eine interne
Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach
Arbeitsagenturen Frauen nicht in den Bereich sexueller
Dienstleistungen vermitteln dürfen, erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:

Das Prostitutionsgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung
ist gescheitert. Es hat in vielen Bereichen zu Verschlechterungen und
zur Rechtsunsicherheit geführt. Es ist bezeichnend, dass sich die
Bundesagentur für Arbeit intern zur Klarstellung veranlasst sieht,
dass keine Vermittlung Arbeitssuchender ins Rotlichtmilieu erfolgen
darf. Eine gesetzliche Klarstellung wäre jedoch gegenüber einer
bloßen Verwaltungsanweisung vorzugswürdig, um unzweifelhaft deutlich
zu machen, dass derartige Arbeitsvermittlungen gegen fundamentale
gesellschaftliche Anschauungen verstoßen und daher nicht hinnehmbar
sind.

Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz hat
zudem die Situation der Prostituierten in den Bordellen
verschlechtert. Wegen Prostitutionsförderung kann heute nur noch
bestraft werden, wer Prostituierte in persönlicher oder
wirtschaftlicher Abhängigkeit hält. Bordellbetreiber können daher
heute den Prostituierten ungestraft rigide und erniedrigende
"Arbeitsbedingungen" auferlegen. So hatte in einem beim Landgericht
Augsburg anhängigen Fall ein Bordellbetreiber ein "Nacktgebot" und
Dumping-Entgelte für die Prostituierten vorgeschrieben, ohne dass
dies nach geltendem Recht für eine Anklageerhebung reichte.
Derartigen Verhaltensweisen, die durch das Prostitutionsgesetz erst
geschaffen bzw. zumindest legalisiert worden sind, darf die
Rechtsordnung nicht ihren Schutz gewähren.

Es ist zudem zu befürchten, dass aufgrund der Entschärfung der
Straftatbestände der Prostitutionsförderung und Zuhälterei durch das
Prostitutionsgesetz auch vermehrt schwere Menschenhandelsdelikte
unaufgeklärt bleiben. Die bis Ende 2001 geltenden Straftatbestände
der Prostitutionsförderung und Zuhälterei boten in vielen Fällen auch
den Anknüpfungspunkt für Ermittlungen, bei denen noch schwerere
Menschenhandelsdelikte aufgeklärt wurden. Dieser Anknüpfungspunkt
fehlt heute häufig. Bezeichnend ist hierfür die Entwicklung der
polizeilich registrierten Fallzahlen für Zuhälterei und
Prostitutionsförderung bzw. Ausbeutung von Prostituierten vor und
nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes zum 1. Januar 2002. Für
den Straftatbestand der Prostitutionsförderung wurden im Jahr 2001 in
der polizeilichen Kriminalstatistik noch 929 Fälle erfasst. Im Jahr
2005 finden sich unter dem neuen Tatbestand der Ausbeutung der
Prostituierten gerade noch 130 Fälle. Beim Straftatbestand der
Zuhälterei stehen den 1.010 im Jahre 2001 erfassten Fällen im Jahre
2005 nur noch 436 Fälle gegenüber. Wenn der strafrechtliche
Anknüpfungspunkt fehlt, können die Strafverfolgungsorgane naturgemäß
auch nicht mehr ermitteln. Es muss befürchtet werden, dass aufgrund
dessen die im Hintergrund agierenden Menschenhändlerringe nicht mehr
effektiv bekämpft werden können.

An diesen Fällen und Zahlen zeigt sich, dass das
Prostitutionsgesetz korrekturbedürftig ist. Es sollte ohne
ideologische Scheuklappen über Korrekturmaßnahmen nachgedacht werden,
um derartigen Auswüchsen entgegenzuwirken.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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