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Bernhardt/Rzepka: SEStEG maßgeblich verbessert

Geschrieben am 10-11-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./.3. Lesung des Gesetzes über
steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der europäischen
Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
(SEStEG) am 9. November 2006 im Deutschen Bundestag erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Otto Bernhardt MdB, und der zuständige Berichterstatter in
der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Peter Rzepka MdB:

Das am gestrigen Abend im Deutschen Bundestag verabschiedete
SEStEG ist ein wichtiger Beitrag für die Stärkung des Standorts
Deutschland. Bestehende steuerliche Hemmnisse für
grenzüberschreitende Umstrukturierungen werden beseitigt.

Die Union konnte im Laufe des parlamentarischen Verfahrens
erhebliche Verbesserungen durchsetzen:

Die zunächst beabsichtigte Pflicht zur Sofortversteuerung stiller
Reserven bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern in das EU-Ausland
wurde durch eine zeitlich gestreckte Besteuerung ersetzt. Außerdem
konnte eine Besteuerung deutscher Personengesellschaften mit
Gesellschaftern in Drittstaaten bei inländischen Umstrukturierungen
ebenso verhindert werden wie die Behandlung von Zuzahlungen in
Einbringungsfällen als steuerpflichtige anteilige Veräußerung.

Steuerfreie Umwandlungsvorgänge in der EU werden auch
Beteiligungen an Gesellschaften in Drittstaaten erfassen.
Umwandlungen im Ausland, die bei Anwendung deutscher Vorschriften
steuerfrei erfolgen könnten, führen nicht zu einer Besteuerung nach
dem Außensteuergesetz. Schließlich bleibt es bei den geltenden
Missbrauchsregelungen ohne zusätzliche Komplizierungen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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