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BDZV: Werbeverbote sind gesetzlich erlassene Denkverbote

Geschrieben am 09-11-2006

Berlin (ots) - Mit Unverständnis haben die Zeitungsverleger heute
in Berlin auf den Beschluss des Deutschen Bundestags reagiert, wonach
Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften künftig verboten sein
soll. Es sei bedauerlich, dass diese Entscheidung gefällt wurde,
obwohl über die Klage der deutschen Bundesregierung gegen das
Tabakwerbeverbot vor dem Europäischen Gerichtshof noch gar nicht
abschließend geurteilt worden sei, erklärte der BDZV. Viel schwerer
wiege jedoch, dass mit dem Tabakwerbeverbot die Werbefreiheit
eingeschränkt werde.

Es sei nie Intention der Zeitungsverleger gewesen,
wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen wie hier der Tabak-
und Zigarettenindustrie Vorschub zu leisten, bekräftigte der BDZV.
Hier gehe es vielmehr um ein grundsätzliches Gut: Werbefreiheit sei
Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und
Pressefreiheit. Mit Werbeverboten erlasse der Gesetzgeber jedoch
schlicht Denkverbote und behandle die Deutschen damit als ein Volk
unmündiger Verbraucher. Im Übrigen sei es überhaupt nicht
nachvollziehbar, dass legal hergestellte und verkaufte Produkte in
Zukunft nicht mehr legal beworben werden dürften.

Schon heute, warnte der BDZV weiter, werde auf EU-Ebene über
vergleichbare Werbeverbote für Autos, Kinderspielzeug, Süßigkeiten,
frei verkäufliche Medikamente und alkoholische Getränke nachgedacht,
die dann in nationales Recht umgesetzt werden müssten - mit allen
absehbaren wirtschaftlichen Folgen für die Medien in Deutschland.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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