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Heinen/Klöckner: Verbraucher erhalten grenzüberschreitend mehr Rechte

Geschrieben am 09-11-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung des
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes bei innergemeinschaftlichen
Verstößen erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Mit der heutigen Verabschiedung des
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes machen wir einen wichtigen
Schritt in Richtung eines gestärkten Verbraucherschutzes in Europa.
Schwarzen Schafen, die bei ihren europaweiten Geschäften gegen die
Rechte der Verbraucher verstoßen, kann jetzt schneller und leichter
das Handwerk gelegt werden. Damit geben wir die richtige Antwort, um
unseriösen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben, die
kollektiven Verbraucherechte zu stärken und auf europäischer Ebene zu
harmonisieren.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und das
Luftfahrt-Bundesamt werden dabei als zentrales Behördennetz in
Deutschland fungieren und auch mit den Landesbehörden eng
zusammenarbeiten. Zur weiteren Vertiefung und intensiveren Absprachen
mit den Bundesländern hat die Große Koalition in einem
Änderungsantrag zusätzlich eine jährliche Berichtspflicht des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die
jeweiligen Landesbehörden aufgenommen.

Die Bedenken der Freien Berufe, mit dem
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz würde das Beschlagnahmeverbot
der Strafgesetzgebung ausgehebelt werden, sind unbegründet. Für das
Verwaltungsverfahren nach dem Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
sind Beschlagnahmen nicht vorgesehen. Das Gesetz regelt nur die
Mitwirkungspflichten der am Verfahren selbst Beteiligten. Soweit
Vertreter von Freien Berufen Beteiligte des Verfahrens sind, steht
ihnen das im Gesetz verankerte Auskunftsverweigerungsrecht zu. Im
Übrigen werden durch die Regelungen des
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes bestehende
Beschlagnahmeverbote zugunsten der Träger Freier Berufe
selbstverständlich nicht angetastet.

Mit dem heute beschlossenen Gesetz werden Verbraucher künftig
einen größeren Erfolg haben, wenn sie ihre Rechte bei Verstößen
einfordern. Das theoretische Verbraucherrecht wird nun auch
grenzüberschreitend praktische Auswirkungen haben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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