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Bleser/Klöckner: Wettbewerbsfähigkeit der Weinwirtschaft stärken - Qualitätsproduktion unterstützen

Geschrieben am 09-11-2006

Berlin (ots) - Zur Einbringung des Dritten Gesetzes zur Änderung
des Weingesetzes in die parlamentarischen Beratungen erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB,
und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:

Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Anpassungen, die im Gesamten
einen Beitrag dazu leisten, die Anwendung der Vorschriften aus dem
Weingesetz wirtschaftsnäher zu gestalten. So sollen die Bundesländer
ermächtigt werden, eine Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten von
einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes zuzulassen. Gleichzeitig
soll bei grundsätzlich getrennter Festlegung der Gesamthektarerträge
von Steillagen und Flachlagen ein Ausgleich der Hektarerträge
zwischen diesen beiden Anbaubereichen möglich sein. Die Umbenennung
des Anbaugebietes "Mosel-Saar-Ruwer" in "Mosel" wird zu einer
stärkeren Markenbildung und einer höheren Bekanntheit dieses
Anbaugebietes führen.

Die Weinbaupolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben es
jedoch abgelehnt, auch Wein, der zur Herstellung von Perlwein ohne
Herkunfts- und Rebsortenangabe bestimmt ist, in die Gruppe der
Verarbeitungsweine einzubeziehen. Im Rahmen der Hektarertragsregelung
sind für Verarbeitungswein höhere Erträge zulässig als für Weine
anderer Qualitätsstufen, z. B. Prädikatsweine. Damit wird ein klares
Zeichen für eine qualitätsorientierte Perlweinproduktion gesetzt, die
sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt hat. Bei einer
Einbeziehung von Perlweingrundwein in die Stufe Verarbeitungswein
hätte man aufgrund der zulässigen höheren Erträge einen Verfall der
Preise befürchten müssen.

Die Zukunft und die Chance der Produktion von deutschen Weinen
liegt in einer qualitätsorientierten, mengenbewussten Vermarktung.
Aufgrund klimatischer oder anbautechnischer Vorgaben sind andere
Anbauregionen der Welt in Bezug auf die Herstellungskosten und
mögliche Erntemengen im Vorteil. Demgegenüber steht die über
zweitausendjährige Anbautradition in Deutschland, die aufgrund der
Vielfalt der Anbaugebiete einen Reichtum an Geschmacksnuancen,
Regionalität und Individualität aufzuweisen hat. Dies ist ein
bedeutendes Wettbewerbsargument für die inländische Weinproduktion.

Mit dem Abschluss des Abkommens zwischen der EU und den USA im
Dezember 2005 über den Handel mit Wein hat der Wettbewerbsdruck auf
die deutsche Weinwirtschaft zugenommen. Gleichzeitig wurde durch eine
jüngst verabschiedete EU-Verordnung die Verwendung von Holzchips zur
Produktion von so genannten Barrique-Weinen zugelassen. Die
Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, strengere Vorschriften
hinsichtlich der önologischen Verfahren und Behandlungsweisen zu
erlassen. Deutschland wird baldmöglichst davon Gebrauch machen und
eine Verwendung von Holzchips bei der Produktion von Prädikatsweinen
(Kabinett, Spätlese, u.a.) ausschließen. Daneben ist vorgesehen, im
Rahmen eines "Codex der traditionellen Weinbereitung" die für
Deutschland zulässigen Produktionsverfahren festzulegen. Der
Verbraucher muss die Möglichkeit erhalten, zwischen einem qualitativ
hochwertigen, nach strengen Qualitätsmaßstäben produzierten Wein und
einem unter Anwendung von industriellen Methoden hergestellten Wein
unterscheiden zu können. Deutschland hat beste Voraussetzungen zur
Produktion von qualitativ hochwertigen und regionaltypischen Weinen,
um sich im weltweiten Wettbewerb behaupten zu können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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