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Arznei-Spargesetz wird die Versorgung chronisch kranker Patienten weiter verschlechtern

Geschrieben am 21-03-2006

Frankfurt (ots) - Im Vorfeld des am 23. März in Frankfurt/Main
beginnenden 17. Deutschen Schmerztages kritisieren die Deutsche
Gesellschaft für Schmerztherapie und die Patientenorganisation
Deutsche Schmerzliga das geplante Arznei-Spargesetz. Dieses werde die
Versorgung chronisch kranker Menschen weiter verschlechtern.

Wann das neue Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in
der Arzneimittelversorgung (AVWG) in Kraft treten wird, ist unklar.
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. »Wir hoffen,
dass die Beratungen zu nötigen Korrekturen führen«, erklärt Dr.
Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Schmerztherapie. »Denn Teile des Gesetzes werden eine bedarfsgerechte
Arzneimittelversorgung vor allem chronisch kranker Patientinnen und
Patienten unterminieren«, betont Dr. Marianne Koch, Präsidentin der
Deutschen Schmerzliga.

Insbesondere kritisieren die beiden Schmerzorganisationen die
Koppelung der Arzthonorare an das Verordnungsverhalten (
Bonus-Malus-Regelung).. Überschreitet ein Arzt bei bestimmten
Indikationen zuvor festgesetzte Tagestherapiekosten um mehr als zehn
Prozent, führt dies zu einem Honorarabzug. »Diese Regelung orientiert
sich an einer abstrakten Größe, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf
des Patienten«, stellt Müller-Schwefe fest. »Schon unter den
gegenwärtigen Bedingungen erhalten wir Berichte von Patienten, dass
ihnen mit dem Hinweis auf Arzneimittelbudgets teure Therapien
verweigert oder ins nächste Quartal verschoben werden«, berichtet
Koch. »Wenn die geplante Malus-Regelung kommt, wird das diese
Entwicklung weiter verschärfen.«

Nicht beruhigen kann die Experten die Versicherung des
Gesundheitsministeriums, dass »für das Bonus-Malus-System nur einige
wenige Wirkstoffgruppen in Frage kommen«. Es dürfte nur eine Frage
der Zeit sein, dass die Regelung ausgeweitet wird, warnen die
Schmerzorganisationen. Ebenso fürchten Müller-Schwefe und Koch
steigende Arzneimittel-Zuzahlungen für Patienten. Denn auch die so
genannten Festbeträge sollen sinken. Diese legen fest, bis zu welcher
Höhe die Krankenkassen die Kosten eines Arzneimittels erstatten. Wenn
Hersteller angesichts drastisch reduzierter Festbeträge ihre Preise
nicht senken, steigt die Zuzahlung für die Patienten.

Originaltext: Dt.Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56965
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56965.rss2


Pressekontakt:
Barbara Ritzert
ProScience Communications GmbH
Tel: 08157/9397-0
E-Mail: ritzert@proscience-com.de


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