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Etappensieg für Deutsche Umwelthilfe im Streit um Brunsbüttel-Schwachstellenliste

Geschrieben am 03-11-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Umwelthilfe begrüßt Entscheidung der Kieler Landesregierung zur
Aushändigung der Schwachstellenliste des AKW Brunsbüttel und fordert
Betreiber Vattenfall auf, den "Bescheid der Atomaufsicht zu
akzeptieren und seine monatelange Geheimniskrämerei aufzugeben" - Mit
Klage vor dem Verwaltungsgericht kann Vattenfall die Veröffentlichung
weiter verzögern

03. November 2006: Nach der Entscheidung der Kieler
Landesregierung, der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die
Brunsbüttel-Schwachstellenliste zu übergeben, hat die
Umweltorganisation den Betreiber des Problemreaktors aufgefordert,
auf eine Klage gegen den Bescheid vor dem schleswig-holsteinischen
Verwaltungsgericht zu verzichten. "Akzeptieren Sie den eindeutigen
Bescheid der Atomaufsicht, machen Sie endlich Schluss mit der
Geheimniskrämerei", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.
Vattenfall nähre "mit seinem Verhalten seit Monaten Zweifel am
sicherheitsgerichteten Handeln des Unternehmens". Dieser Eindruck sei
einzig durch die sofortige Aufgabe der bisher verfolgten
Blockadestrategie im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
zahlreicher "offener Punkte" zu beheben, die sich bereits vor Jahren
bei der so genannten "periodischen Sicherheitsüberprüfung" (PSÜ) des
Siedewasserreaktors ergeben hatten und deren Sicherheitsrelevanz bis
heute nicht geklärt sei.

Die Umwelthilfe hatte das für die Atomaufsicht in
Schleswig-Holstein zuständige Kieler Sozialministerium erstmals Ende
August auf Grundlage der EU-Umweltinformations-richtlinie zur
Herausgabe der Schwachstellenliste des umstrittenen Atomkraftwerks
aufgefordert. Dem hatte sich Vattenfall Europe - gemeinsam mit dem
E.ON-Konzern Brunsbüttel-Eigentümer - als Betreiber des Reaktors von
Anfang an mit fragwürdigen juristischen Argumenten widersetzt.
Zuletzt hatte das Unternehmen auch gegenüber der DUH schriftlich
erklärt, es gebe für das Informationsbegehren der DUH keine
Rechtsgrundlage. Dieser Argumentation hat die Kieler Atomaufsicht nun
mit ihrem gestern veröffentlichten Bescheid in allen Punkten
widersprochen. "Wir sind froh, dass die Sozialministerin Gitta
Trauernicht nun - wenn auch mit Verspätung - unserer Rechtsauffassung
auf ganzer Linie gefolgt ist", sagte Cornelia Ziehm, die Leiterin
Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. Vattenfall müsse einsehen,
dass "dem Unternehmen ab sofort jede weitere Verzögerung bei der
Herausgabe der Liste allein angelastet wird." Insofern hoffe die DUH,
dass die Öffentlichkeit bezüglich der unbestrittenen
Sicherheitsdefizite des Siedewasserreaktors an der Elbe bald mehr
Klarheit erhalte.

Für den morgigen Samstag, 13:00 Uhr, rufen Atomkraftgegner zu
einer Demonstration am Atomkraftwerk Brunsbüttel auf. Sie fordern die
Stilllegung des Problemreaktors.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19,
Mobil: 0160 5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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