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DStGB zur Einigung bei den Unterkunftskosten

Geschrieben am 03-11-2006

Berlin (ots) - Deutliche Aufstockung des Bundesanteils ist
positives Signal - Gesamtbetrag zur deutlichen Entlastung der
Kommunen nicht ausreichend - Gerechtere Verteilung unverzichtbar

Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der
Hartz-IV-Empfänger soll nach der heute getroffenen Einigung auf 4,3
Mrd. Euro angehoben werden. Der Bund wollte ursprünglich nur 2 Mrd.
Euro bezahlen. Kommunen und Länder hatten 5,8 Mrd. Euro gefordert.

"Die vorgesehene Erhöhung ist eine deutliche Bewegung auf Seiten
des Bundes und damit ein positives Signal", sagte Dr. Gerd Landsberg,
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes heute in Berlin. "Dieser Betrag ist allerdings nicht
die spürbare Entlastung der Kommunen, die die Politik uns versprochen
hat. Auch die Erwartung des Bundes, aus der Entlastung könnten die
Kommunen 1,5 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in die Kinderbetreuung
investieren, wird so nicht in Erfüllung gehen können. Wer bessere
Kinderbetreuung, mehr Jugendarbeit, mehr Schutz vor Verwahrlosung und
mehr Anstrengungen der Kommunen im Arbeitsmarkt will, muss die
Finanzkraft der Kommunen stärken. Anderenfalls wird der Bürger
enttäuscht und die Politikverdrossenheit gesteigert", sagte
Landsberg. Gerade vor dem Hintergrund der sprudelnden Steuereinnahmen
muss die Investitionskraft der Kommunen deutlich gestärkt werden,
damit mehr Arbeitsplätze vor Ort entstehen und sich der Aufschwung
fortsetzt.

Bei den Unterkunftskosten muss jetzt ein gerechteres
Verteilungsverfahren sichergestellt werden. Die vereinbarte Summe
muss gleichmäßig verteilt werden, so dass die tatsächlichen
Unterkunftskosten der Kommunen wenigstens ausgeglichen werden können.
Bisher sind insbesondere die Stadtstaaten eindeutige Gewinner,
während viele Kommunen in den Flächenländern nicht entlastet, sondern
sogar belastet werden. Das ist nicht akzeptabel.

"Die Kosten für Hartz IV werden nur sinken, wenn wir endlich eine
Qualifizierungsoffensive für Jugendliche einleiten, die Verkrustung
des Arbeitsrechts aufbrechen und Arbeitsmöglichkeiten schaffen,
insbesondere für die 2,8 Mio. gering qualifizierten
Langzeitarbeitslosen", sagte Landsberg abschließend.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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