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dbb zu Beamtenstatusgesetz: Wichtiger Schritt, aber entscheidende Regelungen fehlen

Geschrieben am 25-10-2006

Berlin (ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat den heutigen
Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur Regelung des
Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern grundsätzlich
begrüßt. "Mit diesem wichtigen Schritt erfüllt der Bund seine
Verpflichtung, in Folge der Föderalismusreform einen Rahmen für die
beamtenrechtlichen Regelungen der Bundesländer vorzugeben", sagte der
dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen. Deutlich kritisch bewertete der
dbb-Chef indes, dass der Gesetzentwurf nach wie vor "gravierende
Mängel" aufweise. Davon abgesehen, dass der Bund seine ihm aufgrund
der Verfassungsänderung zustehende eigene Regelungsbefugnis unnötig
eng interpretiere, fehlten entscheidende Festlegungen: "Wir vermissen
die bundeseinheitliche Regelung laufbahnrechtlicher Schnittstellen.
Auch der Grundsatz, dass die Rechtsstellung der Beamten nur durch
Gesetz geregelt werden kann, gehört in ein Beamtenstatusgesetz."
Besonders zu bemängeln ist zudem aus dbb-Sicht, dass der
Bundesregierung zufolge keine bundeseinheitliche Altersobergrenze
festgelegt werden soll. "Die Dauer des Beamtenverhältnisses
festzuschreiben, ist Verfassungsauftrag", betonte der dbb
Bundesvorsitzende. Der dbb-Chef appellierte, im Rahmen der
parlamentarischen Beratungen die "grundsätzlichen Mängel des
Entwurfs, das heißt das Fehlen wichtiger Regelungen, noch einmal
gründlich zu überdenken".

Originaltext: DBB - Deutscher Beamtenbund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7034
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7034.rss2

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de


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