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Bernhardt: Steuerreform der großen Koalition ohne Alternative

Geschrieben am 16-03-2006

Berlin (ots) - Zu dem heute im Deutschen Bundestag zur Debatte
stehenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP "Entwurf eines Gesetzes
zur Reform der direkten Steuern" erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Zunächst gebührt es Respekt, dass eine verhältnismäßig kleine
Fraktion wie die FDP einen so umfassenden Gesetzentwurf vorlegt.

Der Gesetzentwurf der FDP lässt begrüßenswerte Ansätze erkennen
wie z.B. die Grundtendenz zu niedrigeren Unternehmenssteuern oder die
Ersetzung der Gewerbesteuer durch neue Formen der
Kommunalfinanzierung. Auch strebt die FDP wünschenswerter Weise eine
international wettbewerbsfähige Kapitalertragsteuerbelastung an.
Darüber hinaus kann der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch nicht
überzeugen. Gerade der Versuch, Kapital- und Personengesellschaften
gleich zu behandeln, ist alles andere als gelungen. So fordert etwa
die Einführung eines Stufentarifs von 15% und 25% bei
Unternehmensgewinnen steuerliche Gestaltungen geradezu heraus. Auch
ist der fehlende Übergang bei der nachgelagerten Besteuerung von
Alterseinkünften nicht finanzierbar. Bei den Vorstellungen der FDP
muss mit Steuerausfällen in einer Größenordnung von 30 Mrd. EUR
gerechnet werden. Damit würden die Maastricht-Kriterien in 2007
ebenso wenig erfüllen wie die grundgesetzlichen Vorgaben.

Wir wollen jedoch steuerrechtliche Reformen umsetzen, die
handwerklich solide und von den steuerlichen Auswirkungen
finanzierbar und nachhaltig sind. Dazu haben sich die
Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt. Wir werden das
deutsche Unternehmensteuerrecht zum 1. Januar 2008 reformieren.
Nachdem nun die Vorschläge des Sachverständigenrats und der Stiftung
Marktwirtschaft auf dem Tisch liegen, ist der Meinungsbildungsprozess
in der Union, bei unserem Koalitionspartner sowie in der
Bundesregierung voll angelaufen. Bis zur Sommerpause sollen Eckpunkte
aufgestellt werden und bis Ende 2006 ein Regierungsentwurf vorliegen.
Auch werden wir das Einkommensteuerrecht weiter vereinfachen und
Ausnahmetatbestände reduzieren. So werden wir z. B. morgen im
Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung
missbräuchlicher Steuergestaltungen beschließen. Es wäre
begrüßenswert, wenn sich die FDP an den beabsichtigten Reformvorhaben
der Koalition konstruktiv beteiligt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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