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Hüppe: Merkzeichen "B" - Schwerbehinderte entscheiden selbst über Begleitperson

Geschrieben am 27-09-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales zur Begleitung schwerbehinderter Personen
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die
Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
ist es gelungen, endlich eine befriedigende Lösung zum Merkzeichen
"B" zu finden. Dies entspricht einem Vorschlag der Union, der in der
vergangenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte.

Gemäß dieser Beschlussempfehlung werden Schwerbehinderte eine
"Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" in öffentlichen
Verkehrsmitteln haben. Ob sie davon Gebrauch machen, entscheiden sie
selber. Der Wortlaut im Schwerbehindertenausweis wird entsprechend
geändert.

Gleichzeitig wird auch im Gesetz klargestellt, dass die
Betroffenen, auch wenn sie keine Begleitperson mitnehmen, keine
Gefahr für sich oder andere darstellen. Insbesondere sind sie nicht
zur Inanspruchnahme von Begleitung verpflichtet. Die bisherige
missverständliche Formulierung im Schwerbehindertenausweis hat häufig
dazu geführt, dass behinderten Menschen der Zugang zu öffentlichen
Verkehrsmitteln, Veranstaltungen oder Schwimmbädern verwehrt wird,
wenn sie keine Begleitperson dabei haben.

Vielfach war das bisherige Merkzeichen "B" als Pflicht
Schwerbehinderter missverstanden worden, eine Begleitperson
mitzunehmen. So hatte die Musterbadeordnung des Bundesfachverbands
Öffentliche Bäder (BÖB) dazugeführt, dass behinderte Menschen nicht
mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen wurden. Ein
Motorradfahrer hatte gerichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld
gegen eine Wohneinrichtung durchgesetzt mit der Begründung, dass sich
seine Unfallgegnerin mit Merkzeichen "B" nicht unbegleitet im
Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.

Neue Schwerbehindertenausweise werden mit der neuen Formulierung
ausgegeben, alte Ausweise werden auf Antrag geändert.
Es ist erfreulich, dass damit eine unnötige und häufig ausgrenzende
Barriere beseitigt wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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