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Lausitzer Rundschau: Zu NPD/Verbotsverfahren: Verbietet sie!

Geschrieben am 24-09-2006

Cottbus (ots) - Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu
NPD/Verbotsverfahren:

Mit dem Rechtsstaat kann man der Gesinnung von Menschen nicht
beikommen. Insofern ist es richtig, sich mit dem Wiederaufleben der
braunen Verbrecherideologie vor allem politisch auseinanderzusetzen.
Unser Rechtsstaat bietet aber andererseits eine Menge Möglichkeiten,
Verfassungsfeinden ihre politische Propaganda zu erschweren. Diese
werden, wie erst jüngst durch ein neues Gesetz gegen Aufzüge auf
Friedhöfen, auch genutzt. Die schärfste Waffe gegen die
Propagandisten einer anderen Republik ist das Parteienverbot. Aber es
fehlt der politische Wille, sie anzuwenden.
Gegen einen neuen Verbotsantrag sprechen die Erfahrungen mit dem
letzten gescheiterten Versuch. Da wurde offenkundig, dass die Rolle,
die diverse Institutionen des Verfassungsschutzes in der NPD spielen,
überaus dubios ist. Aber es wäre heute, Jahre danach, ein
Armutszeugnis, wenn immer noch der Verdacht bestehen könnte, die NPD
werde amtlicherseits gesteuert. Es wäre ein Skandal, wenn
rechtsradikale Parteien nur deswegen schwer zu verbieten sind, weil
aus Steuergeldern bezahlte Spitzel die verfassungsfeindliche Richtung
vorgeben. Wenn die NPD weiterhin in ihrer Spitze von staatlichen
Zuträgern durchsetzt sein sollte, so haben die Verantwortlichen
nichts gelernt. Dann wäre schleunigst über das notwendige Maß der
Ausspähung einer Partei zu reden, die ganz offen gegen das
Grundgesetz Front macht. Ein Verbotsverfahren darf jedenfalls nicht
an dem Erkenntnisgewinn der Verfassungsschützer scheitern. Die NPD
ist keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Amtsstuben.
Parteien genießen in Deutschland außergewöhnliche Privilegien. Sie
werden vom Gesetz her in der Erfüllung ihrer Aufgaben gefördert. Dies
zeigt sich beispielsweise in der Wahlkampfkostenerstattung. Davon
profitieren in besonderem Maße die Rechtsradikalen. Sie bekommen
Millionen aus dem Staatssäckel zur Verbreitung ihrer Parolen. Und
ihre Mandatsträger genießen darüber hinaus alle besonderen Rechte von
Parlamentariern. In Sachsen und jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern
werden die Landtagsfraktionen der NPD - wie die aller anderen
Parteien auch - üppig ausgestattet mit Zuschüssen.
Es ist nicht im Sinne der Verfassung, dass von solch einem sowieso
fragwürdigen System auch noch die profitieren, die erklärte Gegner
der Demokratie sind. Deswegen wird es Zeit, Grenzen zu ziehen. Die
NPD hat im Rechtsstaat vor allem einen Anspruch, verboten zu werden!

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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