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Krings/Kampeter: Urheberrecht fördert Kreativität in der Musik

Geschrieben am 22-09-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der erfolgreichen 3. Auflage der
Musikmesse Popkomm in Berlin erklären die beiden Koordinatoren des
Gesprächskreises "Geistiges Eigentum im Digitalen Zeitalter" der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und Steffen
Kampeter MdB:

Drei Tage lang traf sich die internationale Musikszene auf der
Popkomm in Berlin, um sich über die neusten Trends auszutauschen,
aber auch, um Geschäfte zu machen. Dabei ist erstmals nach Jahren
wieder eine verhalten optimistische Grundstimmung in der Musikbranche
zu spüren. Neben neuen Konzepten zur Erschließung des sich
verändernden Marktes bleibt die Fortentwicklung des Urheberrechts
eines der wichtigsten Themen.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des
Urheberrechtsgesetzes hat die Bundesregierung den richtigen Weg
beschritten. Durch den Wegfall der strafrechtlichen Bagatellklausel,
die Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode noch gefordert hatte
und die bestimmte Urheberrechtsverletzungen straffrei gestellt hätte,
wurde ein starkes Signal nach außen für den Schutz geistigen
Eigentums gegeben. Die Rechte des Urhebers sind keinesfalls geringer
zu achten, als die Rechte eines Eigentümers.

Je mehr sich die Märkte verändern und je stärker der technische
Fortschritt voranschreitet, desto wichtiger ist es, auch das
Urheberrecht an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Ein heißes
Thema ist intelligente Mitschneidesoftware, die dafür verantwortlich
ist, dass verglichen mit der Zahl der Downloads ein Vielfaches an
Titeln täglich aus dem Netz auf private PCs übertragen werden, ohne
dass auch nur ein Beteiligter an der Wertschöpfungskette dafür einen
Cent erhält. An dieser Stelle hat der technische Fortschritt den
Gesetzgeber überholt. In der Novelle des Urheberrechtsgesetzes finden
sich bisher keine Regeln zu intelligenter Mitschneidesoftware. Das
Bundesjustizministerium muss diese existenzielle Gefährdung der
Musiker und der Musikwirtschaft aufgreifen. Der Deutsche Bundestag
wird sich mit dem Thema in seinen Beratungen zur Novelle des
Urheberrechts beschäftigen.

Für die Kreativen spielen weiterhin die Vergütungsregelungen eine
wichtige Rolle. Der technische Fortschritt ermöglicht neue Lösungen,
die zu einer gerechteren Vergütung für Urheber und Verbraucher
führen. Langfristig muss daher das Pauschalabgabensystem von einem
Digitalen-Rechte-Management abgelöst werden.

Ein beherrschendes Thema der Popkomm waren die "Creative
Industries" - die Kreativwirtschaft - als Erfolgsmodell der Zukunft.
Schon heute hat die gesamte Kreativwirtschaft nicht unerhebliche
Wachstumsraten. Eines darf dabei auf keinen Fall vergessen werden:
Geistiges Eigentum ist ihr Motor! Alle Zweige der Kreativwirtschaft
basieren auf geistigem Eigentum. Der Erfolg dieses Zukunftsmodells
ist somit untrennbar mit dem Schutz geistigen Eigentums verbunden.

Angesichts dessen wird das Parlament die Bedenken der Kreativen am
vorliegenden Gesetzentwurf sehr ernst nehmen und ihnen die
Möglichkeit geben, im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss zum
Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Fax: (030) 227-56660
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