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Fromme: Rechte der deutschen Minderheit in Polen dürfen nicht zur Disposition stehen

Geschrieben am 11-09-2006

Berlin (ots) - Zu den "Irritationen" über die möglicherweise von
der Polnischen Regierung unter Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski
erwägten Einschränkungen der Rechte der deutschen Minderheit in Polen
erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und
Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Im deutsch-polnischen Verhältnis hat es aus den verschiedensten
Gründen in den letzten Wochen und Monaten Verstimmungen gegeben.
Diese dürfen aber in keinem Fall auf dem Rücken einer Minderheit
ausgetragen werden.

Wenn Ministerpräsident Kaczynski erklärt, bei seiner Rückendeckung
für den Vorstoß seines Koalitionspartners, der Partei der Liga der
polnischen Familie (LPR), das Recht der deutschen Minderheit auf eine
eigene parlamentarische Vertretung im polnischen Sejm aufzuheben,
handle es sich um ein "Missverständnis", kann nur vorsichtig
Entwarnung gegeben werden.

Es ist nicht von der Hand zu weisen: Im deutsch-polnischen
Verhältnis kriselt es. Nicht erst seit der Eröffnung der Ausstellung
"Erzwungene Wege" im August diesen Jahres in Berlin, vielmehr
besonders seit dem Regierungsantritt der Partei Recht und
Gerechtigkeit (PiS) häufen sich die "Missverständnisse".

Der Ablauf ist dabei immer der Gleiche. Einer der
Koalitionspartner prescht mit einer Initiative wie der jetzt gegen
die deutsche Minderheit gerichteten vor und dann steht die
Angelegenheit erst einmal im Raum, zum Schaden des deutsch-polnischen
Verhältnisses.

Es würde einen schweren Schaden im deutsch-polnischen Verhältnis
bedeuten, wenn die rund 300.000 Angehörigen der deutschen Minderheit
in Polen zu den Leidtragenden von Irritationen im deutsch-polnischen
Verhältnis würden. Sollten die garantierten Rechte der deutschen
Minderheit in Polen eingeschränkt werden, so würde auch in den
Kernbestand europäischen Rechts eingegriffen, denn die Anerkennung
von Minderheitenrechten ist davon ein Bestandteil. Polen hat sich mit
seinem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 deutlich zu
diesem Rechtsbestand bekannt.

Anfang 2005 erst wurde in Polen nach 15jähriger Diskussion ein
Minderheitengesetz verabschiedet. Das Gesetz blieb zwar mit einem
Minderheitenquorum von 20 Prozent deutlich hinter vergleichbaren
Minderheitenrechten in anderen Ländern zurück (der europäische Rahmen
liegt bei ca. 8 Prozente). Gleichwohl stellt das polnische
Minderheitengesetz eine Errungenschaft für die deutsche Minderheit
dar.

Im deutsch-polnischen Verhältnis ist die Stellung der deutschen
Minderheit völkerrechtsverbindlich seit 1991 im deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrag geregelt. Ein Infragestellen diesen Vertrages
würde die deutsch-polnischen Beziehungen um Jahrzehnte zurückwerfen.
Dies muss in jedem Falle verhindert werden.

Im deutsch-polnische Verhältnis wurde in den vergangenen gut
anderthalb Jahrzehnten seit der Wende in Europa sehr viel erreicht.
Dies darf nicht durch unüberlegtes Handeln in Frage gestellt werden.
Daher müssen beide Seiten die Verantwortung dafür tragen, das
Verhältnis nicht durch solche "Missverständnisse" weiter zu belasten.

CDU und CSU bekennen sich einmal mehr klar zur ihrer dauerhaften
Verantwortung für die deutsche Minderheit in Polen. Dazu gehört auch
die Sicherung ihrer Rechte.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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