| | | Geschrieben am 07-09-2010 Druckchemikalien in Lebensmitteln: Ministerin Aigner hat ein Herz für die Industrie
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 Berlin (ots) - Immer noch Lebensmittel in Kartonverpackungen mit
 Chemikalien kontaminiert - Recherchen der Deutschen Umwelthilfe
 zeigen Überschreitungen so genannter Unbedenklichkeitswerte der
 krebserregenden Substanz 4-Methylbenzophenon um das bis zu 83-fache -
 DUH fordert gesetzliche Schutzregelung und zeitnahe Information der
 Verbraucher - Bundesgeschäfts¬führer Resch:
 "Verbraucherschutzministerin Aigner schützt Industrie vor Interessen
 der Bürger"
 
 Lebensmittelüberwachungsämter der Länder haben in den vergangenen
 Jahren mindestens zwölf unterschiedliche Druckchemikalien in
 ver¬pack¬ten Lebensmitteln gefunden. Das ergaben monatelange
 Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) beim
 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 (BMELV) und den 16 Verbraucherschutzministerien der Länder.
 
 Dabei hielten es viele Behörden nicht für angebracht, die zum Teil
 erschreckenden Kontaminationsbefunde, freiwillig an die Verbraucher
 weiterzugeben. Zahlreiche Lebensmittelproben wiesen Rückstände von
 zum Teil hochproblematischen Druckchemikalien auf. In mindestens
 neunzehn Fällen stellten die Behörden so hohe Konzentrationen der
 Drucksubstanzen fest, dass betroffene Lebensmittel zurückgerufen oder
 der weitere Verkauf untersagt werden musste.
 
 Eine Bio-Reiswaffel von REWE enthielt nach Behördenangaben einen
 Cocktail von insgesamt sechs unterschiedlichen Druckchemikalien. In
 Knorr Mexican Tacos wurde ein Spitzenwert von bis zu 50 mg/kg der
 Chemikalie 4-Methylbenzophenon gemessen und überstieg damit den so
 genannten Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg um das 83-fache.
 Bereits im Dezember 2009 wies das BMELV in einem Bericht zur
 Beantwortung von Anfragen des Bundestagsausschusses für
 Verbraucherschutz darauf hin, dass 4-Methylbenzophenon als
 krebserregend gilt. "Es ist ein Skandal, dass das
 Verbraucherschutzministerium auf die Risiken von Druckchemikalien
 hinweist, sich aber außerstande sieht, in angemessener Weise für
 Abhilfe zu sorgen. Aufgabe des Hauses Aigner ist es die Verbraucher
 wirksam vor Chemikalien zu schützen, die nichts in Lebensmitteln zu
 suchen haben", sagt DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der
 Vorgang sei umso ärgerlicher als für zehn der zwölf gefundenen
 Substanzen nicht einmal eine Risikobewertung vorliege. Resch: "Da
 wird nach dem Motto vorgegangen: Im Zweifel für die
 Lebensmittelindustrie und gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher.
 Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner setzt konsequent die
 industriefreundliche Politik ihres Vorgängers Horst Seehofer fort und
 verweigert den Verbrauchern die notwendigen Schutzregelungen".
 
 Nach Informationen der DUH weitet sich das Problem sogar noch aus.
 Untersuchungen der Behörden ergaben eine breite Palette von
 belasteten Produkten wie beispielsweise Müslis, Haferflocken, Mehl,
 Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel oder Reiswaffeln. Derzeit ist
 der Einsatz von Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien in
 Deutschland weder gesetzlich noch durch Empfehlungen des
 Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) geregelt. Nach Überzeugung
 der DUH dürfen grundsätzlich keine Chemikalien in Kontakt mit
 Lebensmitteln geraten, für die es keine Risikobewertung gibt.
 Führende Verpackungshersteller wie die Getränkekartonproduzenten
 Tetra Pak oder Elopak verweigern jedoch bis heute jede Auskunft zu
 Produktionsverfahren und den eingesetzten Druckchemikalien. Die
 Behörden beschränken ihr Handeln im Wesentlichen auf
 stichprobenartige Kontrollen. Diese Vorgehensweise greift jedoch zu
 kurz, weil immer erst gehandelt wird, wenn belastete Produkte bereits
 im Handel sind. In aller Regel werden die gefundenen Belastungen
 nicht veröffentlicht.
 
 Die DUH fordert deshalb ein sofortiges Verbot der Anwendung von
 Druckchemikalien, für die keine Risikobewertung vorliegt. Zudem sind
 so genannte Positivlisten mit zugelassenen Drucksubstanzen und die
 verbindliche Festlegung von Höchstkonzentrationen für den Übergang
 auf Lebensmittel festzulegen. Darüber hinaus müssen Druckverfahren
 eingesetzt werden, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen der Außen-
 und Innenseite der Verpackung kommt. Angesichts der gefundenen hohen
 Belastungen müssen die Kontrollen verschärft und der Verkauf
 belasteter Lebensmittel gestoppt werden.
 
 Resch fordert weiter, dass die Behörden verpflichtet werden, von
 sich aus, unmittelbar nach Vorliegen der Belastungswerte und nicht
 erst auf Nachfrage die Untersuchungsergebnisse  zu veröffentlichen.
 Verbraucherschutz bedeute Transparenz. In deutschen Amtsstuben werde
 aber vielfach noch immer das Amtsgeheimnis hochgehalten. So
 verweigert die sächsische Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits-
 und Veterinärwesen der DUH die Mitteilung von
 Untersuchungsergebnissen aus der staatlichen Überwachung mit der
 Begründung, es handele sich um Betriebsgeheimnisse der Industrie.
 Gegen diese Verweigerungshaltung hat die DUH nunmehr rechtliche
 Schritte eingeleitet.
 
 Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V.
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
 
 Pressekontakt:
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
 Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel: 0171 3649170,
 Fax: 030 2400867-19, resch@duh.de
 
 Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
 Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, 0171 5660577,
 rosenkranz@duh.de
 
 Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
 e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41,
 0160 5337376, elander@duh.de
 
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