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WAZ: Erbschaftssteuer für Lebenspartner - Mit zweierlei Maß - Kommentar von Sibylle Raudies

Geschrieben am 17-08-2010

Essen (ots) - Wer heiratet, übernimmt Verantwortung für den
Partner. Beide verpflichten sich, füreinander zu sorgen, mit allen
rechtlichen Konsequenzen. Das Gleiche gilt für eingetragene
Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Dass Menschen
verpflichtend füreinander Verantwortung übernehmen, belohnt unser
Staat mit allerlei Vergünstigungen, auch bei der Erbschaftssteuer.
Wer miteinander über Jahrzehnte etwas aufgebaut hat, muss im Falle
des Todes eines Partners dafür weniger bzw. bis zu einer Grenze gar
keine Steuern bezahlen. Das ist ebenso logisch wie gerecht. Der
Fiskus aber behandelt bislang eingetragene Partnerschaften und
Eheleute unterschiedlich. Dass die Karlsruher Richter diese Praxis
für die Erbschaftssteuer verbieten, ist nur folgerichtig. Schließlich
wird beim Erbschaftsrecht auch nicht unterschieden zwischen
kinderlosen Ehepaaren und solchen mit Kindern. Genau darauf verwiesen
die Richter. Statt sich nun zufrieden zurückzulehnen, sollte der
Gesetzgeber allerdings lieber auch das Einkommenssteuerrecht beim
Ehegattensplitting anpassen. Hier gibt es für die Ungleichbehandlung
beider Lebenspartnerschaftsformen ebenfalls keine Basis. Man muss ja
nicht immer warten, bis die Gerichte attestieren, dass Unrecht
geschieht.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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