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Niedersachsen will Glücksspielstaatsvertrag novellieren - Deutscher Lottoverband begrüßt den Vorstoß der Landesregierung - Staatliches Veranstaltungsmonopol für Lotto nicht gefährdet

Geschrieben am 06-08-2010

Hamburg (ots) - Die Landesregierung Niedersachsen hat am
vergangenen Mittwoch angekündigt, den seit 2008 geltenden
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verbessern zu wollen. Demnach
sollen ab 2012 Sportwetten privater Anbieter möglich sein, wenn sie
staatlich lizenziert sind. Ebenfalls sollen die Werbe- und
Vertriebsbeschränkungen für Lotto und Lotterien gelockert werden.
Nach dem Vorstoß der CDU- und FDP-Fraktionen in Schleswig-Holstein
ist Niedersachsen ein weiteres Bundesland, das öffentlich auf eine
angemessene Novellierung des umstrittenen Staatsvertrages drängt.
Dabei strebt der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode einen
länderübergreifenden Konsens an. Der Deutsche Lottoverband erwartet,
dass weitere Bundesländer dem Beispiel Niedersachsens folgen werden,
wenn Ende August den Staatskanzleien die Ergebnisse der Evaluierung
zu den Auswirkungen des GlüStV vorliegen.

Es ist bereits jetzt offenkundig, dass der GlüStV seine Ziele weit
verfehlt hat. Weder gibt es Rechtssicherheit, wie die mehr als
eintausend Gerichtsverfahren zum GlüStV zeigen, noch konnten die
Einnahmen für die Landeshaushalte und soziale Zwecke gesichert
werden. Stattdessen gibt es ein Rechtschaos und Löcher in den
Landeshaushalten: insgesamt verlieren die Länder mindestens 5
Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen bis Ende 2011. Der
volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch den GlüStV beträgt ein
Vielfaches davon.

Kritiker befürchten, dass bei der angestrebten Neuregelung die
Suchtprävention auf der Strecke bliebe und zudem das staatliche
Veranstaltungsmonopol für Lotterien infolge der Privatisierung von
Sportwetten gefährdet wäre. Beide Ängste hält der Deutsche
Lottoverband für unbegründet. "Es setzt sich auf allen Ebenen die
Erkenntnis durch, dass die Suchtargumentation bei Lotto und Lotterien
absurd und kontraproduktiv ist", so Verbandspräsident Norman Faber.
Anstatt die harmlosen Lotterien zu stärken, wurden ihre Werbung, ihr
Vertrieb und die gewerbliche Spielvermittlung stark eingeschränkt.
Gleichzeitig hat sich der Schwarzmarkt für Glücksspiele mit höherem
Suchtpotenzial unkontrolliert und rasant weiter entwickelt. Während
der Umsatz der ungefährlichen Lotterien drastisch zurückging, wuchs
das vom GlüStV nicht geregelte, gewerbliche Automatenspiel, das für
rund 70 Prozent der Spielsuchtfälle verantwortlich gemacht wird, um
fast 3 Milliarden Euro.

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Jarass (Universität
Münster) kommt in einem aktuellen Gutachten zu dem Schluss, dass die
Suchtbegründung für Lotterien verfassungs- und europarechtlich
widersprüchlich und damit juristisch angreifbar ist. Es gebe jedoch
andere Gründe, die das Lotteriemonopol verfassungsrechtlich absichern
können (u.a. Schutz vor Betrugs- und Manipulationsgefahren), ohne
dass die jetzigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssten.
Dieses zeige auch die Praxis in Europa.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel. 040/ 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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