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Der Tagesspiegel: Streit um Sicherungsverwahrung: Union warnt vor Freilassung von Gewalttätern

Geschrieben am 29-07-2010

Berlin (ots) - Berlin - Die Innen- und Rechtspolitiker der Union
aus Bund und Ländern stemmen sich gegen die Absicht von
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die
nachträgliche Sicherungsverwahrung für Gewalttäter ersatzlos zu
streichen. Bei einem Treffen am Donnerstag in Berlin warnten sie
zudem vor der weiteren Freilassung sicherungsverwahrter Personen als
Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Man sei der gemeinsamen Auffassung, "dass in Fällen schwerster
Kriminalität und fortbestehender Gefährlichkeit des Täters das
Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des
sicherungsverwahrten Straftäters an seiner persönlichen Freiheit
überwiegt", heißt es in einem Positionspapier, das dem Berliner
"Tagesspiegel" vorliegt und das als Grundlage für weitere Gespräche
mit der Bundesjustizministerin dienen soll. Die Unterzeichner sehen
"keinen Anlass für eine sofortige Freilassung der Betroffenen" und
bezeichnen eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu einer
Neuregelung als "vertretbar". Diese sei allerdings "dringend geboten"
und müsse "unverzüglich" angegangen werden.

Das Papier stammt aus der Feder des Parlamentarischen
Geschäftsführers der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU). Teilnehmer
der Runde waren unter anderem die beiden bayerischen CSU-Minister
Beate Merk (Justiz) und Joachim Herrmann (Inneres),
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder, die
Innenminister Sachsens und Thüringens, Markus Ulbig und Peter Michael
Huber, sowie zuständige Staatssekretäre aus Hessen, Niedersachsen und
dem Saarland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche
Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als
verkappte Strafverlängerung kritisiert. Unter Bezug darauf wurden
bereits mehrere Gewalttäter von Gerichten auf freien Fuß gesetzt. Es
gebe jedoch Fälle, in denen "das Erfordernis einer nachträglichen
Anordnung von Sicherungsmaßregeln besteht, weil sich die besondere
Gefährlichkeit des Täters erst im Verlauf der Strafhaft und damit
nach dem rechtskräftigen Strafurteil manifestiert", heißt es in dem
Unionspapier. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums sei "an
verschiedenen Stellen ergänzungs- und verbesserungsbedürftig".
Gleichzeitig würdigen die Kritiker, dass dort auch wichtige
Vorschläge der Union aufgegriffen seien.

Anstelle der bisherigen nachträglichen Sicherungsverwahrung müsse
ein neues "Instrument der nachträglichen Sicherheitsunterbringung"
entwickelt werden, das den Vorgaben der Europäischen
Menschenrechtskonvention entspreche, fordern die Unionspolitiker. So
müsse man sich auf schwerwiegende Straftaten wie schwere Sexual- und
Gewaltdelikte beschränken, eine gesicherte Gefahrenprognose vorliegen
haben und auch die Unterbringungsbedingungen umgestalten. So genannte
"Altfälle" müssten dann in diese neue Form der
Sicherungsunterbringung überführt werden.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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