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Rheinische Post: Recht der Kinder

Geschrieben am 30-08-2006

Düsseldorf (ots) - Von Eva Quadbeck

Die Pflege und Erziehung von Kindern ist Sache der Eltern. Daran
gibt es nichts zu rütteln. Die Erziehungsfreiheit der Eltern hört
allerdings dann auf, wenn sie mit ihren Kindern überfordert sind,
sich nicht interessieren, versagen. Dann muss der Staat seine
Wächterfunktion wahrnehmen.
In welcher Form? Der Ansatz der CSU, jenen das Kindergeld zu kürzen,
die ihren Nachwuchs nicht zu Vorsorge-Untersuchungen bringen, ist
verfassungsrechtlich zweifelhaft und inhaltlich nicht zielführend.
Richtig aber ist, wenn Jugendämter nachhalten, ob die Arztbesuche
erfolgen und die säumigen Familien kontrollieren. Der Vorschlag des
JU-Chefs Mißfelder, Problem-Familien, die von Arbeitslosen-geldx0fII
oder Sozialhilfe leben, teilweise Sachleistungen statt Geld zu geben,
geht in die richtige Richtung. Es hat sich erwiesen, dass diese
Familien es häufig nicht schaffen, monatlich ein paar Euro für das
nächste Paar Kinderschuhe zurückzulegen.
Vernachlässigung von Kindern ist indes ein Problem, das weit in die
Mittelschicht reicht. Als Gegenmittel hat Ex-Bundespräsident Roman
Herzog vorgeschlagen, das Recht der Kinder im Grundgesetz
aufzunehmen. Kanzlerin Merkel hat dafür schon Sympathie gezeigt. Nur
zu.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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