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AOK-Arzneimittelrabattverträge: AOK erteilt Zuschläge für elf Wirkstoffe

Geschrieben am 29-06-2010

Berlin/Stuttgart (ots) - Die AOK hat Arzneimittelrabattverträge
für elf weitere Wirkstoffe abgeschlossen. Die betreffenden
Unternehmen wurden am Dienstagmorgen (29. Juni) über die regionalen
Zuschläge informiert. Die neuen Verträge treten zum 1. Oktober 2010
in Kraft und laufen über zwei Jahre. Umsatzstärkster neuer
Vertragswirkstoff ist der Blutgerinnungshemmer Clopidogrel. Dank der
Rabattverträge spart allein die AOK-Gemeinschaft im laufenden Jahr
520 Millionen Euro ein. Nimmt man die ersten Verträge seit 2007
hinzu, summiert sich die Entlastung bis Jahresende auf rund eine
Milliarde Euro.

"Das bisher erfolgreichste wettbewerbliche Instrument zur
Steuerung unserer Arzneimittelausgaben darf uns die Politik nicht
wieder nehmen", sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann
in Stuttgart. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg warnte vor den fatalen Folgen einiger bisher
weitgehend unbeachtet gebliebener Bestandteile des am Dienstagmorgen
vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Neuregelung des
Arzneimittelmarktes:

"Die darin vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit von den
Sozial- auf die Zivilgerichte sowie die Aufhebung der juristischen
Bindungswirkung bisheriger Gerichtsentscheidungen werden eine Flut
neuer Klagen auslösen. Die Pharmaunternehmen stehen bereits in den
Startlöchern, um Neuausschreibungen der 2011 auslaufenden
Rabattverträge anzufechten." Angesichts der klaren EU-rechtlichen
Vorgaben, wonach Krankenkassen dem Vergaberecht, aber nicht dem
Kartellrecht unterliegen, sei auch die geplante entsprechende
Anwendung des Kartellrechts im Krankenversicherungsrecht völlig
verfehlt. Die Folgen für die auf Kooperation angelegte
Krankenversicherung seien unübersehbar. Den Krankenkassen drohe
dadurch ab 2011 eine Jahre andauernde neue juristische Blockade von
Rabattverträgen, bis letztlich der Europäische Gerichtshof oder das
Bundesverfassungsgericht geurteilt haben.

Hermann: "Was die Bundesregierung bei den patentgeschützten
Arzneimitteln mit diesem Gesetz mittelfristig sparen kann, ist unter
dem Strich bedroht von wieder stark steigenden Ausgaben für
Generika-Arzneimittel, weil jahrelange, teure Prozesse neue effektive
Rabattverträge verhindern und bei den Kassen zu hohen Mehrausgaben
führen."

Gutachten: Neuregelung verstößt gegen EU-Wettbewerbsrecht

"Die Bundesregierung muss sich genau überlegen, ob sie den
Versicherten und den Beitragszahlern angesichts des für 2011
drohenden Defizits von elf Milliarden Euro in der gesetzlichen
Krankenversicherung Zusatzausgaben bei den Generika-Arzneimitteln
zumuten will", sagte Hermann. Nach Ansicht von namhaften
Kartellrechtsexperten verstößt der von der Koalition geplante Einbau
des Kartellrechts - das für private Wirtschaftsunternehmen gemacht
ist - in das Sozialgesetzbuch V gegen das europäische
Wettbewerbsrecht.

Das geht aus einem jetzt vorgelegten Gutachten im Auftrag des
AOK-Bundesverbandes hervor. Hermann: "Offenbar möchte die
Bundesregierung insbesondere die Arzneimittelversorgung der
gesetzlich Krankenversicherten kartellrechtlichen Regelungen
unterwerfen, wie sie für gewinnorientierte Kaffeeröster und
Zementhersteller gelten. Das führt wieder zurück zur Verwendung von
Beitragsmitteln für überhöhte Arzneimittelpreise und passt nicht zum
notwendigen Sparprogramm. Die Schwächung der Rabattverträge ist ein
Milliardengeschenk für die Pharmaindustrie."

Besonders deutlich werde diese Absicht durch die im
Kabinettsentwurf des AMNOG vorgenommene Streichung der Bestimmung im
Sozialgesetzbuch, nach der bisher sichergestellt ist, dass bei
Anwendung des Kartellrechts im Sozialgesetzbuch V der
Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen besonders zu
berücksichtigen ist (§ 69, Abs. 2, Satz 3, SGB V). Die
Kartellbehörden würden dadurch künftig von der Pflicht entbunden, bei
der Anwendung von § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
die Besonderheiten des Gesundheitswesens zu beachten. Die
Umsetzbarkeit sozialrechtlich eindeutiger Maßgaben spielte demnach
keine Rolle mehr.

Die 5. Rabattrunde der AOK-Gemeinschaft belegt aus Sicht Hermanns,
dass das laufende Vergabeverfahren für alle Seiten Rechtssicherheit
bietet und zu hohen Einsparungen führt. "Von streng nach dem
europäischen Kartellvergaberecht ausgeschriebenen AOK-Rabattverträgen
profitieren gerade auch mittelständische Unternehmen", sagt Hermann.
"Auch unter den Vertragspartnern ab Oktober 2010 sind wieder sowohl
große als auch kleinere Anbieter." Die hatten vor den
AOK-Rabattverträgen keine relevanten Marktanteile.

An der jüngsten Ausschreibung haben sich insgesamt 36
Pharmahersteller beteiligt. Acht Unternehmen haben bislang einen
Zuschlag für ein oder mehrere Regionallose erhalten. Für einen
Wirkstoff ist das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen. "Die AOK
schreibt bewusst über fünf Regionallose aus, um auch kleineren
Unternehmen eine Chance zu geben", so AOK-Verhandlungschef Hermann.
"Weil wir pro Wirkstoff und Gebietslos nur einem Hersteller den
Zuschlag erteilen, haben die Unternehmen weitgehende
Planungssicherheit für mindestens zwei Jahre. Und die Patienten
profitieren davon, dass sie über diesen Zeitraum stets das gleiche
Medikament erhalten können."

Anmerkung für die Redaktionen:

Eine Übersicht über die Wirkstoffe und Pharmaunternehmen, die die
Zuschläge für die 5. Vertragstranche erhalten haben, ist als Anlage
auf aok-presse.de abrufbar.

Ausführliche Informationen zum Wettbewerbsgutachten und zu den
laufenden AOK-Rabattverträgen finden Sie auf der Website des
AOK-Bundesverbandes: aok-bv.de und aok-presse.de unter folgendem
Link:
http://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2010/index_04001.html

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
Udo Barske, Pressesprecher AOK-Bundesverband
Tel.: 030 - 34646-2309
Kurt Wesselsky, stellvertretender Pressesprecher AOK
Baden-Württemberg
Tel.: 0711-2593-231


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