(Registrieren)

Häusliche Krankenpflege in der Kurzzeitpflege möglich - Änderungen auch bei der Palliativversorgung / Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses treten in Kraft

Geschrieben am 25-06-2010

Berlin (ots) - Ab morgen (26. Juni 2010) haben auch Patienten der
Kurzzeitpflege einen Anspruch auf Leistungen der häuslichen
Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen. Bedingung ist, dass die
Patienten nicht pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind. Sterbenden
Menschen steht zudem, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, spezielle
ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu. Bisher war beides nicht
vorgesehen. Ermöglicht wird dieses durch Änderungen der
entsprechenden Richtlinien zur SAPV, die gestern (24. Juni), und zur
häuslichen Krankenpflege, die heute (25.Juni) im Bundesanzeiger
veröffentlicht wurden und entsprechend in Kraft treten.

"Damit wird klargestellt, dass Einrichtungen der Kurzzeitpflege
zukünftig die Behandlungspflege für Nicht-Pflegebedürftige mit der
Krankenkasse abrechnen können", sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Der
bpa begrüßt diese von uns angestrebte Klarstellung. Ein neuer Typus
von Kurzzeitpflegeeinrichtungen, z.B. zur Krankenhausnachsorge, kann
entstehen."

"Völlig unverständlich ist allerdings, dass der Anspruch auf
häusliche Krankenpflege nicht auch für die Tages- und Nachtpflege
geregelt wurde", so Bernd Tews. Auch in diesen teilstationären
Einrichtungen hält sich der Patient temporär während eines
vorübergehenden Verlassens des eigenen Haushalts auf. Damit treffen
auch auf diese Einrichtungen die gerichtlich geforderten Änderungen
der Richtlinie zu. Entsprechend haben auch die
krankenpflegebedürftigen Gäste dieser Einrichtungen Anspruch auf
diese Leistungen. "Die Ausgrenzung der Tages- und Nachtpflegegäste
ist eine Ungleichbehandlung; der bpa hat deshalb auf den dringenden
weiteren Änderungsbedarf in der Richtlinie erneut hingewiesen."

Um die Erweiterung des Leistungsorts ging es auch bei der Änderung
der Richtlinie zur SAPV. Anspruch auf die SAPV besteht nun nicht nur
im Heim und in der häuslichen, sondern auch in der familiären
Umgebung und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. "Wir
begrüßen diese Änderung. Es darf bei der Palliativversorgung nicht
darauf ankommen, wo sich der Patient aufhält. Entscheidend ist, dass
er in seinem letzten Lebensabschnitt bestmöglich versorgt wird", so
Bernd Tews.

Gut für die betroffenen Menschen ist außerdem, dass jetzt im
Bedarfsfall auch der Krankenhausarzt eine SAPV-Verordnung über mehr
als sieben Tage ausstellen darf. Weiterhin wurde bei der Festlegung
der Leistungserbringer auf den wenig hilfreichen Begriff der
"Palliativ Care Teams" verzichtet.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

276028

weitere Artikel:
  • "Liberalisierung ausgebremst": Leipziger Urteil zum Busfernverkehr ist eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucher, die preisgünstig reisen möchten Friedrichshafen/Leipzig (ots) - Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Buslinienverkehr auf Fernstrecken stellt eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucher dar, die preisgünstig innerhalb Deutschlands von Stadt zu Stadt reisen möchten. "Die Leipziger Richter haben die Chance vertan, rechtzeitig ein deutliches Zeichen für die Liberalisierung im Fernverkehrsmarkt zu setzen, die aus wettbewerbs- wie auch aus europarechtlichen Gründen ohnehin kommen wird", erklärt Alexander Kuhr, Geschäftsführer der Online-Plattform mehr...

  • Flachsbarth: Null Toleranz für antisemitische Haltungen in unserem Land Berlin (ots) - Nach den tätlichen Angriffen auf eine jüdische Tanzgruppe in Hannover erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth MdB: Die Angriffe von Steinewerfern auf eine jüdische Tanzgruppe bei einem Stadtteilfest in Hannover waren abscheulich. Es ist gut, dass diese Verurteilung und Ablehnung von allen Seiten über die Grenzen der Parteien, Religionen und Nationalitäten hinweg eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde. Es gibt für antisemitische mehr...

  • Pressemeldung des ZDF-Fernsehrates / ZDF-Fernsehrat genehmigt geänderte Telemedienkonzepte / Vorsitzender Ruprecht Polenz: Angebote entsprechen dem Auftrag / Mainz (ots) - ZDF-Fernsehrat genehmigt geänderte Telemedienkonzepte Vorsitzender Ruprecht Polenz: Angebote entsprechen dem Auftrag / Publizistischer Wert überwiegt Einflüsse auf den Markt Der ZDF-Fernsehrat hat die nach seinen Vorgaben überarbeiteten Telemedienkon¬zepte von ZDF, 3sat und Phoenix in seiner heutigen Sitzung in Mainz genehmigt. Nach umfangreicher Prüfung und Abwägung stellte das pluralistisch zusammenge¬setzte Gremium fest, dass die Telemedienangebote die Voraussetzungen des Rund¬funkstaatsvertrags erfüllen mehr...

  • Rheinische Post: Schröder weist Sparvorschläge beim Elterngeld zurück Düsseldorf (ots) - Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat die FDP-Einsparforderungen beim Elterngeld zurückgewiesen. "Das Kabinett hat das Sparpaket einvernehmlich verabschiedet und wir sollten die Ergebnissen der Klausur nun erstmal umsetzen", sagte Schröder der Rheinischen Post (Samstag-Ausgabe). Familien brauchten "Verlässlichkeit und nicht jede Woche neue Sparvorschläge", betonte die Ministerin. Zuvor hatte die FDP angekündigt, das Elterngeld künftig auf diejenigen konzentrieren zu wollen, die auch vorher gearbeitet mehr...

  • ZDF-Fernsehrat bestätigt Ruprecht Polenz als Vorsitzenden Mainz (ots) - Ruprecht Polenz ist vom ZDF-Fernsehrat für zwei weitere Jahre in seinem Amt als Vorsitzender des Gremiums bestätigt worden. Während ihrer Sitzung in Mainz wählten die Fernsehräte den 64-jährigen CDU-Bundestagsabgeordneten aus Münster mit großer Mehrheit. Polenz ist seit 2002 Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates. Ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt wurden die stellvertretenden Fern¬sehrats-Vorsitzenden Prof. Dr. Maria Böhmer und Prof. Michael Schmid-Ospach. Anja Stahmann wurde als Nachfolgerin von Prof. Dr. Angelika mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht