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Transparenz: Paritätischer fordert gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Finanzdaten

Geschrieben am 23-06-2010

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die
Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, eine
Gesetzesinitiative zur wirtschaftlichen Transparenz gemeinnütziger
Organisationen auf den Weg zu bringen und damit
Generalverdächtigungen der Misswirtschaft in der sozialen Arbeit ein
Ende zu setzen. Der Verband schlägt vor, die im Handelsrecht
bewährten Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten für gewerbliche
Unternehmen auf gemeinnützige Organisationen zu übertragen. Die
Veröffentlichung der Finanzdaten im elektronischen Bundesanzeiger sei
ein praktikabler und hinreichender Weg, um die notwendige Transparenz
zu gewährleisten.

"Es ist Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und der hilflosen Debatte
um die wirtschaftliche Transparenz von Vereinen und Stiftungen ein
Ende zu setzen. Generalverdächtigungen treffen alle gemeinnützigen
Organisationen, die korrekt und verantwortungsbewusst mit Spenden,
Zuwendungen und Fördermitteln umgehen. Mit ihrer Arbeit leisten sie
tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl", mahnt
Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die
Transparenzdebatte, die durch einzelne Skandale in der jüngsten Zeit
ausgelöst wurde, führe zu einem unerträglichen Generalverdacht, alle
hätten etwas zu verheimlichen. "Dieses Dilemma wird sich durch
freiwillige Selbstverpflichtungen nicht lösen lassen", so der
Justiziar. "Keine noch so gut gemeinte und noch so ausführliche
freiwillige Selbstauskunft wird den öffentlich geschürten Verdacht
und das aus Spender- und Steuerzahlersicht nachvollziehbare
Misstrauen ausräumen können, dass private und öffentliche Gelder im
Namen der Gemeinnützigkeit ineffizient oder nicht ordnungsgemäß
verwendet werden könnten."

Der Paritätische schlägt vor, die im Handelsrecht gesetzlich klar
geregelten und bewährten Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten
auf Vereine und Stiftungen zu übertragen und dadurch eine
Gleichbehandlung von gewerblichen Unternehmen und gemeinnützigen
Organisationen mit erheblichen Umsätzen bezüglich der Offenlegung
ihrer Finanzdaten herzustellen. Um kleine ehrenamtliche Vereine nicht
zu überfordern, sei dabei eine Untergrenze einzuziehen. "Das Rad muss
nicht neu erfunden werden. Statt Sonderregelungen zu schaffen, sollte
an Bestehendes angeknüpft werden. Nichts spricht dagegen, dass
Wohlfahrtsorganisationen genauso wie gewerbliche Unternehmen ihre
Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen",
so Hesse. Eine Anwendung des Handelsgesetzbuches würde dabei auch
verhindern, dass gemeinnützige Organisationen mehr Daten offen legen
müssen als gewerbliche Träger. "Die Wettbewerbsgleichheit zu
beachten, ist im Bereich der Leistungserbringung zum Beispiel bei
Pflegeeinrichtungen sehr wichtig", mahnt Hesse.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, pr[at]paritaet.org


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